Betreff
Wahl der Ortsvorsteher in den Gemeindebezirken
Vorlage
2020/00063/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 3 der Hauptsatzung gliedert sich die Gemeinde Reichshof in 12 Bezirke.

Die dazugehörigen Ortschaften sind aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlich.


Für jeden dieser Bezirke ist gemäß § 39 Abs. 2 und 6 GO NRW vom Rat für die Dauer seiner Wahlzeit ein Ortsvorsteher zu wählen. Dabei ist das bei der Kommunalwahl im jeweiligen Bezirk erzielte Stimmenverhältnis zu berücksichtigen.


Bis zum Ende der Wahlperiode 2014 bestand die Gemeinde Reichshof aus 10 Bezirken. Der Rat in der Gemeinde Reichshof hat sich in seiner Sitzung am 09.11.2020 für den Erhalt von Ortsvorstehern ausgesprochen. Da die Gemeindebezirke nicht mehr mit den Wahlbezirken übereinstimmten, wurde die Verwaltung beauftragt eine entsprechende Änderung vorzunehmen. Diese Änderung wird dem Rat in seiner Sitzung am 09.03.2021 vorgelegt. Aus den bisherigen 10 Bezirken werden nunmehr 12.


Der Bürgermeister und seine Stellvertreter sollen nicht zum Ortsvorsteher gewählt werden. Der Ortsvorsteher muss in dem Bezirk, für den er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.


Die Übersicht in Anlage 2 zeigt auf, wer im bisherigen Bezirk Ortsvorsteher war.

In Anlage 3 wird das Stimmverhältnis bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 aufgezeigt und zeigt welche Partei demnach den Ortsvorsteher zu bestellen hat.


Der Rat kann beschließen, dass der Ortsvorsteher die Bezeichnung „Ortsbürgermeister“ führt. Der Rat der Gemeinde Reichshof hat sich in der Wahlperiode 2014 gegen diese Bezeichnung ausgesprochen.


Der Ortsvorsteher hat die Belange seines Bezirke gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Rahmen dieser Aufgabe ist er jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seinem Bezirk aufzugreifen und an den Rat oder an den für die Entscheidung der Angelegenheiten zuständigen Ausschuss weiter zu leiten. Der Rat bzw. der Ausschuss soll den Ortsvorsteher vor der Entscheidung über Angelegenheiten, die den Bezirk berühren, anhören. Die Anhörung kann sowohl schriftlich, als auch mündlich erfolgen. Sie soll mündlich erfolgen, wenn der Ortsvorsteher in einer Angelegenheit dem Rat Wünsche, Anregungen oder Beschwerden vorgetragen hat.


Die Amtseinführung der Ortsvorsteher und die Verabschiedung der ausgeschiedenen Ortsvorsteher erfolgte bislang in der nächsten Ratssitzung, nach diesem Beschluss.

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens der Corona-Pandemie muss vor der nächsten geplanten Ratssitzung entschieden werden, ob eine Amtseinführung und eine Verabschiedung erfolgen kann.

Der Rat der Gemeinde Reichshof wählt für jeden der nachstehenden Bezirke die vorgeschlagene Ortsvorsteherin, bzw. den vorgeschlagenen Ortsvorsteher:


Bezirk Alpe / Allenbach: Bezirk Brüchermühle:



Bezirk Denklingen: Bezirk Drespe:



Bezirk Eckenhagen: Bezirk Heidberg:



Bezirk Hunsheim: Bezirk Mittelagger:



Bezirk Odenspiel: Bezirk Sinspert:



Bezirk Wildbergerhütte: Bezirk Windfus / Hespert:




Aufgrund der aktuellen Änderung der Hauptsatzung sind die Ortsvorsteher/innen erst nach der Rechtskraft des V. Nachtrages zur Hauptsatzung gewählt. Der Nachtrag tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Der Amtseintritt ist folglich erst am 21.03.2021.