Betreff
Anregung gem § 24 GO NW hier: Verbot von Schottergärten und Erlass einer entsprechenden Freiflächengestaltungssatzung
Vorlage
2020/00059/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Der Verwaltung liegt eine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NW (GO NW) der Bürgerinitiative Oberberg Süd für den Atomausstieg vor. Thema ist das generelle Verbot von Schottergärten und der Erlass einer entsprechenden Freiflächengestaltungssatzung.

Hintergrund der Anregung ist der Trend, dass unversiegelte Flächen in Freiräumen und Gärten zunehmend mit Schotter und Steinen „versiegelt“ werden.

Die Initiative sieht diesen Trend bezogen auf die ökologischen Auswirkungen als Katastrophe. Das Aufheizen des Klimas wird gefördert und das Artensterben nimmt zu.


Stellungnahme der Verwaltung


Die Gemeinde Reichshof sieht auch vermehrt den Trend hin zu Schottergärten und Gabionen statt begrünte Vorgärten und die Anlage von Strauchhecken. Schottergärten vermitteln den Anschein, weniger pflegeintensiv zu sein. Die Problematik der ökologischen Auswirkungen wird meist nicht gesehen.


In älteren Bebauungsplänen gibt es tatsächlich keine Regelungen gegen eine Ausgestaltung der Freiflächen mit Schotter. Auch im Bereich von Satzungen bzw. im unbeplanten Innenbereich existieren keine Verbote.


In neueren Bebauungsplänen hat die Gemeinde Reichshof bereits reagiert und teils eine detaillierte Beschreibung der Vorgartengestaltung vorgegeben.


Problematisch wird bei einer Freiflächensatzung:


1. Definition eines Schottergartens.


Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Schottergarten vom Verbotstatbestand einer Satzung erfasst wird?


Zählt dazu auch ein mit Pflanzen bestücktes Schotterbeet?


    Kommt es etwa auf die Menge der Pflanzen in einem Schotterbeet an?

    Kann ein entsprechender Unterbau dazu führen, dass aus einem Schotterbeet eine ökologisch wertvolle Fläche wird?


2. Wirkung der Satzung


Eine Freiflächensatzung könnte nur für die Zukunft aufgestellt werden.

Die Folgen würden nicht automatisch in bestehende Bebauungspläne einwirken. Bebauungspläne sowie andere städtebauliche Satzungen nach dem BauGB werden nicht automatisch durch das Inkraftsetzen einer Freiflächengestaltungssatzung mit geändert, sondern nur durch ein eigenständiges Satzungsverfahren zur Änderung des jeweiligen Bebauungsplanes/Satzung.


Eine solche Änderung aller Bebauungspläne wäre nicht durchführbar. Die Aufnahme von Verbotstatbeständen in bestehende Bebauungspläne ist unrealistisch. Es müssten alle bereits bestehenden Schottergärten aufgenommen werden, um deren Bestandsschutz zu sichern und alle neuen durch Satzung ausschließen zu können.



3. Durchsetzbarkeit der Verbote einer Freiflächengestaltungssatzung

Die Gemeinde wird regelmäßig nicht gefragt, wenn es um die Gartengestaltung geht. Das ist im unbeplanten Innenbereich auch nicht vorgesehen und das ist auch richtig.


Durch Satzung verbotenerweise angelegte Gärten können nicht kontrolliert werden. Das geht über die Kapazitäten der Gemeinde hinaus. Zumal nicht kontrolliert werden kann, welche Gärten bereits vor der Satzung da waren und Bestandsschutz haben.


Die Gemeinde möchte seinen Bürgern generell nicht vorschreiben, wie die Vorgärten zu gestalten sind. Dass Schottergärten nicht sehr sinnvoll sind, ist vielen nicht bewusst.


Grundsätzlich steht die Gemeinde Reichshof dafür ein, die Bürgerinnen und Bürger für das Thema Ökologie und Klimaschutz zu sensibilisieren.

Dafür werden in künftigen Bebauungsplänen entsprechende Festsetzungen getroffen. Gleichzeitig plant die Gemeinde Reichshof einen Flyer zu erstellen, der den Bauherren im Baugenehmigungsverfahren an die Hand gegeben werden sollen, um für „grüne Gärten“ zu werben.


Anlagen:


1. Antrag der Bürgerinitiative Oberberg Süd für den Atomausstieg


1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt:

Es wird keine Freiflächengestaltungssatzung aufgestellt.



2. Bei künftigen Bebauungsplänen soll regelmäßig ein Verbot von Stein- und Schottergärten mit genauer Definition, was das im einzelnen bedeutet, festgesetzt werden.


3. Die Verwaltung erstellt einen Flyer, der auf das Thema ökologische Gärten, Artenvielfalt und Klimaschutz hinweist und stellt diesen allen interessierten Bürgern und auch allen Bauherren zur Verfügung.