Betreff
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
hier. Betriebskostenzuschuss 2020 an den Mensaverein Gesamtschule Reichshof e.V.
Vorlage
2020/00041/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Dringlichkeitsentscheidung:

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der aktuellen Coronaschutzverorodnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die für den 16.12.2020 geplante Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgesagt.


Aus diesem Grund wurde im Wege eines Dringlichkeitsentscheides gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Reichshof der Betriebskostenzuschuss 2020 an den Mensaverein Gesamtschule Reichshof e.V. beschlossen.


Diese Dringlichkeitsentscheidung muss dem Rat gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden.


Die Gemeinde Reichshof hat mit einer 2/ 3 Mehrheit der Mitglieder des Rates eine Delegation von Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, an den Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vorgenommen. Aus diesem Grund wird daher der Dringlichkeitsbeschluss dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 12.01.2021 zur Genehmigung vorgelegt.


Der Dringlichkeitsentscheid ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt im Rahmen seiner Delegation (§ 60 Abs. 2 GO NRW) die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW: „Betriebskostenzuschuss 2020 an den Mensaverein Gesamtschule Reichshof e.V.“.