Betreff
Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen
Vorlage
2020/00026/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  1. Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und Stellenplan

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen und dem Stellenplan wird dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Er wird nach dieser Einbringung unverzüglich öffentlich bekannt gemacht und während der Dauer des Beratungsverfahrens in den Ausschüssen und im Gemeinderat für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.


Bevor am 08.02.2021 die Beschlussfassung durch den Gemeinderat vorgesehen ist, erfolgt die Beratung in den Fachausschüssen (sh. Beratungsfolge).

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und dem Stellenplan werden dem Gemeinderat in elektronischer Fassung zur Verfügung gestellt; auf Wunsch in einer gedruckten Fassung. Den Sachkundigen Bürgern werden die Unterlagen zur Beratung in elektronischer Fassung zur Verfügung gestellt.

Nach Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Beratungsverfahren erfolgt, falls erforderlich, eine Zusammenfassung der Veränderungen in Form einer Veränderungsliste.

Die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2021 sehen bei

  • Erträgen von:

43.472.035 EUR

und

  • Aufwendungen von:

- 44.143.138 EUR

einen

  • Fehlbedarf von:

    - 671.103 EUR

vor.


Gegenüber der Haushaltsplanung 2020 ergibt sich eine Verschlechterung des Ergebnisplanes um rd. 54 TEUR.



































Der moderate Fehlbedarf im geplanten Jahresergebnis 2021 von 0,67 Mio. EUR darf jedoch nicht über die tatsächliche wirtschaftliche Lage hinwegtäuschen, denn im genannten Fehlbedarf ist eine Bilanzierungshilfe von 2,7 Mio. EUR enthalten. Der strukturelle Jahresfehlbedarf liegt bei 3,4 Mio. EUR.

Die Bilanzierungshilfe ist nach dem COVID-19-Isolierungsgesetzt dazu bestimmt, konsumtive pandemiebedingte Aufwendungen zunächst zu aktivieren – also aus der Ergebnisrechnung herauszunehmen - und erst in den Folgeperioden über Abschreibungen aufwandswirksam zu erfassen.


Der Finanzplan des Jahres 2021 sieht


  • Investitionen von:

5.223.618 EUR

vor, die eine

  • Kreditaufnahme von:

1.250.299 EUR

notwendig machen.


Somit ergibt sich bei einer


  • Tilgung von:

1.262.694 EUR.

keine Neuverschuldung.



  1. Gegenüber der Vorjahresplanung haben sich Veränderungen ergeben. Die Veränderungen die den Betrag von 50.000 EUR übersteigen sind nachfolgend genannt:

  1. Gewerbesteuer, Ertrag 13.500.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, minus 1.250.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der Startwert der Vorauszahlungen 2021 beträgt rd. 12,2 Mio. EUR. Daher sind die Erwartungen an einen Planwert von 13,5 Mio. EUR realistisch.


  1. Einkommensteuer, Ertrag 8.850.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, minus 600.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Durch die COVID-19-Pandemie wurde in großem Umfang Kurzarbeitergeld geleistet und die Arbeitslosigkeit nahm zu. Dementsprechend reduzierte sich das Aufkommen aus der Einkommensteuer. Diese Auswirkungen werden auch im Jahr 2021 anhalten.


  1. Umsatzsteuer, Ertrag 2.160.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, plus 450.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die Jahresplanung 2020 war vorsichtig geplant, weil die Fortsetzung der Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen noch nicht ausverhandelt war. Die befristete Weiterführung ist gegeben. Das daraus resultierende Plus kompensiert die zu erwartenden Steuerrückgänge.


  1. Schlüsselzuweisungen, Ertrag.1.539.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, plus 1.539.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die für das GFG 2021 in dem Referenzzeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 um 5,3 Mio. EUR gesunken Steuerkraft in Verbindung mit dem gesetzlich normierten Bedarf, lässt eine Schlüsselzuweisung erwarten. Im Haushaltsjahr 2020 wurde keine Schlüsselzuweisung vereinnahmt.








  1. Landeszuweisungen, Ertrag 1.337.333 EUR PG Verschiedene, minus 131.784 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die größte Veränderung mit minus 243.920 EUR gibt es in der PG 3111 Hilfen für Asylbewerber. Auf Grund der sinkenden Zuweisungszahlen verringern sich die Landeszuweisungen.


  1. Auflösung Zuweisungen, Land, Ertrag 1.614.093 EUR, PG Verschiedene, minus 121.503 EUR ggü. dem Vorjahr.

Aufgrund der Verwendungsplanung für besonders langlebige Vermögensgegenstände reduziert sich der jahresbezogene Auflösungsbetrag.


  1. Benutzungsgebühr, Ertrag 713.343 EUR, PG´en 5209 Unterkünfte Asyl u. 5506 Bestattungswesen, minus 71.292 EUR ggü. dem Vorjahr.

Im Bereich der PG 5209 wird mit einer geringeren Belegungszahl geplant. In der PG 5506 wird das Gebührenaufkommen geringer eingeschätzt.


  1. Verkauf, Ertrag 1.148.500; PG 5701 Wirtschaftsförderung, plus 99.500 EUR ggü. dem Vorjahr.

Es wird mit höheren Grundstücksverkaufserlösen im Gewerbegebiet Wehnrath V. Abschnitt gerechnet.


  1. Erstattung von Gemeinden, Ertrag 322.320 EUR PG Verschiedene, minus 164.050 EUR ggü. dem Vorjahr.

In der PG 6101 Steuern/Zuweisungen wird bei der Abrechnung der differenzierten Kreisumlagen (Jugendamt, KVHS und Berufskolleg) durch höhere Kosten für die Kinderbetreuung mit einem geringeren Erstattungsbetrag von minus 162.000 EUR geplant.


  1. Erstattung Zweckverbände, Ertrag 0 EUR, PG 5306 Abfallentsorgung, minus 70.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

In der PG 5306 entfallen die Kostenerstattungen für die Entleerung der öffentlichen Papierkörbe und der Räumung wilder Müllablagerungen. Diese Aufgaben werden ab 2021 vom BAV im Hinblick auf die zu erwartende Umsatzsteuerpflichtigkeit der gemeindlichen Tätigkeit in Eigenregie durchgeführt.


  1. Auflösung Rückstellungen, Ertrag 280.250 EUR, PG Verschiedene, minus 1.120.750 EUR ggü. dem Vorjahr.

In der PG 6101 Steuern/Zuweisungen wurde in 2020 die Auflösung für eine Rückstellung in Höhe von 1.150.000 EUR für eine erhöhte Kreisumlage und eine geringere Erstattung aus der Einheitslastenabrechnung geplant. Die Auflösung erfolgt in 2020. Einen solchen Planansatz gibt es in 2021 nicht.





  1. Außerordentlicher Ertrag, 2.686.814 EUR, PG 6102 Allgemeine. Finanzen, plus 2.686.814 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der Landtag NRW hat aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Belastungen für die Kommunen eine gesetzliche Bilanzierungshilfe beschlossen die es ermöglicht für 2021 die Belastungen aus COVID-19 über die genannte Ertragsposition mit dem Eigenkapital zu verrechnen. In dem Ertrag (2021 vgl. zu 2021 der Finanzplanung aus 2020) ist im Wesentlichen der erwartete Minderertrag von 1,5 Mio. EUR aus der Gewerbesteuer sowie 0,75 Mio. EUR aus den Einkommensteueranteilen enthalten.


  1. Personalaufwand, 6.921.141 EUR, PG Verschiedene, plus 405.460 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der erhöhte Personalaufwands ergibt sich bei den Beschäftigten (plus rd. 235.000 EUR), den Beamten von (plus rd. 46.000 EUR) sowie bei den Pensionsrückstellungen und dem verringerten Auflösungsertrag aus der Altersteilzeitregel, gemeinsam rd. 106.000 EUR. Gründe der Aufwandssteigerung liegen einerseits in der geplanten Tarifsteigerung um 2% und andererseits im Landesgesetz zur Attraktivitätssteigerung des kommunalen Wahlamtes.


  1. Versorgungsaufwand, 511.463 EUR, PG Verschiedene, plus 80.620 EUR ggü. dem Vorjahr.

Während die Summe der Versorgungsbezüge leicht sinkt, ist mit steigenden Beihilfeaufwendungen und geringeren Erträgen aus der Rückstellungsauflösung zu rechnen.


  1. Immobilienunterhalt, Aufwand 840.530 EUR, PG 1113 Gebäudemanagement, plus 297.300 EUR ggü. dem Vorjahr.

Naturgemäß variieren die Planansätze für die einzelnen Objekte von Jahr zu Jahr. Für 2021 hat sich das Volumen der Bauunterhaltung erhöht. Größte Steigerung mit 182.000 EUR ist der Unterhaltungsaufwand im Komplex Bad/Turnhalle/OGS der Schule Hunsheim sowie 95.000 EUR für die Alte Schule Bergerhof.


  1. Straßenunterhalt, Aufwand 1.058.000 EUR, PG 1113 Gebäudemanagement, plus 133.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der erhöhte Planansatz resultiert im Wesentlichen aus einer Steigerung um 100.000 bei den großflächigen Sanierungen (4.000040.790) sowie der Leerrohrverlegung mit 20.000 EUR und des Baukostenzuschusses von 10.000 EUR für das Netz der Straßenbeleuchtung.


  1. Gebäudereinigung, Aufwand 415.200 EUR, PG 1113 Gebäudemanagement, plus 56.510 EUR ggü. dem Vorjahr.

Neben der üblichen Tarifsteigerung ist die Einhaltung und Beibehaltung von verschärften Hygienebestimmungen zur Eingrenzung der COVID-19-Pandemie kostensteigernd eingeplant.


  1. Erstattung sonst. öffentlichen Bereich, Aufwand 53.500 EUR, PB 1.21 Schulen, plus 50.500 EUR ggü. dem Vorjahr.

Bei dem Erhöhungsbetrag handelt es sich um den kommunalen Eigenanteil an der Förderung Digitalpakt; finanziert über die Schulpauschale.



  1. Fertige Erzeugnisse, Aufwand 1.200.000 EUR, PG 1.57.01 Wirtschaftsförderung Schulen, plus 150.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Herstellungsaufwand der zu verkaufenden Gewerbegrundstücke in Wehnrath, V. Abschnitt.


  1. Sonst. Sach- u. Dienstl. Aufwand 627.100 EUR, PG Verschiedene, plus 132.530 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der Mehraufwand mit 95.000 EUR entsteht im Wesentlichen in den Produktgruppen Räumliche Planung (5101), Räumliche Entwicklung (5102) und Umweltmanagement (5602).


  1. Zuschuss an verbundene Untern. Aufwand 798.925 EUR, PG 4203 Bäder, plus 130.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Durch die Umsetzung und Beibehaltung eines Hygieneplans zur Eingrenzung der COVID-19-Pandemie wird mit weniger Besuchern und in der Folge mit weniger Eintrittserlösen im Bad/Sauna-Bereich gerechnet.


  1. Asylleistungen Aufwand 984.491 EUR, PG 3111 Hilfen Asylbewerber, minus 123.441 EUR ggü. dem Vorjahr.

Durch die rückläufige Zahl an zugewiesenen Asylbewerbern/Geflüchteten wird mit geringeren Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gerechnet.


  1. Gewerbesteuerumlage, Aufwand 994.700 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, minus 80.800 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der um 1,25 Mio. EUR geringere Gewerbesteuerertrag erzeugt eine geringere Umlage.


  1. Kreisumlagen, Aufwand 19.031.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, minus 321.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die für das GFG 2021 in dem Referenzzeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 gesunken Steuerkraft mindert die Umlagegrundlage für die Berechnung der steuerkraftabhängigen Kreisumlage.


  1. Prüfung u. Beratung, Aufwand 105.500 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, plus 52.500 EUR ggü. dem Vorjahr.

Erhöhter Beratungsbedarf durch die Umstellung auf § 2b Umsatzsteuergesetz, die Beratung zur interkommunalen Zusammenarbeit mit Morsbach (90% Förderung) und Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages.


  1. Forderungsberichtigung, Aufwand 180.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, plus 170.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Erhöhter Abschreibungsbedarf durch das Gesellschafterdarlehen Bäder.







  1. Weitere Beratungen

Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplans lässt in Bezug auf die jeweiligen Festsetzungen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum für die anstehenden Beratungen zu. In den kommenden Beratungen besteht nun die Möglichkeit die Einzelveranschlagungen im Ergebnisplan und auch im Investitionsprogramm zu verändern.



Die angewandten Orientierungsdaten und die verwendeten Realsteuerhebesätze sollten auf deren Zutreffen und deren Angemessenheit hin beurteilt werden.


Zur besseren Einschätzung des Zutreffens und der Angemessenheit der Planung wird auf folgende Risiken hingewiesen:

  1. Der fiktive Haushaltsausgleich konnte nur durch einen außerordentlichen Ertrag von 2,69 Mio. EUR dargestellt werden. Dieser außerordentliche Ertrag resultiert aus einer nach dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz vorzunehmenden Berechnung, in der coronabedingte Haushaltsbelastungen zusammengefasst und im Jahresabschluss 2021 gegen das Eigenkapital ausgebucht werden. Insoweit besteht wirtschaftlich ein jahresbezogenes Defizit in Höhe von rd. 3,4 Mio. EUR !

Das Risiko ist der Eigenkapitalverzehr.


  1. Der Ertrag aus der Gewerbesteuer hatte in den vergangenen Jahren eine große Schwankungsbreite; und das auch im Verlauf eines Haushaltsjahres. Ende März 2020 lag das Anordnungssoll bei 13,1 Mio. EUR, bevor es zum 30. Juni auf den Tiefpunkt von 9,4 Mio. EUR fiel. Aktuell haben sich die Veranlagungen auf 13,7 Mio. EUR erholt. Bis zum Planansatz bleibt jedoch eine Lücke von 1,1 Mio. EUR. Die Bundesregierung und die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute gehen zwar nach dem durch COVID-19 verursachten erheblichen Einbruch der Wirtschaftsleistung ab dem zweiten Quartal 2020 und für das Jahr 2021 von einem nennenswertem Wirtschaftswachstum aus, dies bedeutet aber nicht, dass die Ertragserwartung an die Gewerbesteuer im Jahr 2021 wieder das Niveau vor der COVID-19-Pandemie erreicht. Das aktuelle Vorauszahlungsniveau für 2021 liegt bei 12,2 Mio. EUR. Die Planung 2021 sieht einen Ertrag von 13,5 Mio. EUR vor.

Das Risiko ist die Lücke von 1,3 Mio. EUR.


  1. Die gegenüber dem Jahr 2020 um 1,5 Mio. EUR geringere Erwartung an die Steuererträge sowie zusätzliche Aufwendungen bei Betriebskostenzuschüssen, der Reinigung und der Anschaffung von Schutzartikeln infolge der COVID-19-Pandemie kann durch die angekündigte Bilanzierungshilfe des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes nicht ausgeglichen werden, da die Bilanzierungshilfe keine Liquiditätshilfe ist. Insoweit entsteht allein aus dieser Konstellation heraus schon eine Liquiditätslücke von rd. 2,69 Mio. EUR.

Das Risiko ist eine zunehmende konsumtive Verschuldung.












  1. Für die Bewältigung der tariflichen, inflationären, sozialpolitischen und technikbasierten Zuwächse bei den Aufwendungen ist eine Stärkung der Selbstfinanzierungskraft erforderlich. Die Netto-Abschreibung liegt deutlich unterhalb der Tilgungsrate. Dies bedeutet einen zunehmenden Bestand an Liquiditätskrediten; wobei die Liquiditätskredite die Tilgung finanzieren. Eine Umschichtung der Fremdmittel in den ungesicherten Zinsbereich ist die Folge (Zinsänderungsrisiko!). Die alleinige Finanzierung aus einem -möglichen- überdurchschnittlichen Gewerbesteuerertrag reicht nicht aus. In der zurückliegenden Zeit des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) 2015-2020 wurde der begonnene Weg der moderaten Hebesatzanpassungen bei den Realsteuern zur „HSK-Halbzeit“ abgebrochen und bis heute nicht wieder aufgenommen.

Das Risiko ist bei zunehmender konsumtiver Verschuldung die Zinsänderung.



  1. Geringe Schwankungsreserve (Ausgleichsrücklage):

Die Ausgleichsrücklage hat zum 31.12.2019 einen Bestand von:


2,56 Mio. EUR

abzüglich des Fehlbedarfs 2020:

- 0,62 Mio. EUR

abzüglich des Fehlbedarfs 2021:

- 0,67 Mio. EUR

liegt der verfügbare Rest bei:

1,27 Mio. EUR



Das Risiko ist der Bedarf der (fiktiv) auszugleichenden Jahresrechnung 2020.



  1. Des Weiteren werden zur Planung noch folgende Hinweise gegeben:


  1. Der Stellenplan 2021 verzeichnet einen Zuwachs um 2,37 Stellen. Die wesentlichen Veränderungen ergeben sich einerseits aus

+ der Neueinrichtung einer Technikerstelle im GGM,

+ der Übernahme einer Kollegin nach der Ausbildung in das Bestattungswesen und

+ der Einrichtung einer Stelle zur Digitalisierung der Stätteakten (100% Förderung)

sowie andererseits aus

- dem Wegfall der Kassiererinnenstelle monte mare.

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte haben ihre Zustimmung erteilt.

  1. Der Abschreibungsaufwand hat sich im Bereich der Straßen und Wege wegen des im nennenwerten Umfang nicht erfolgten erst- und nochmaligen Straßenausbaus ab dem Jahr 2018 um rd. 547.000 EUR verringert.

  2. Der Aufwand für die Straßenunterhaltung wurde gegenüber der Vorjahresplanung für das Jahr 2021 um rd. 133 TEUR auf 1,058 Mio. EUR erhöht. Diese Summe bleibt bis 2023 konstant und verringert sich in 2024 um 120 TEUR.

  3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Tafel OBERBERG SÜD durch Ratsbeschluss vom 11.12.2019 mit je 5.000 EUR für die Jahre 2019 und 2020 unterstützt wurde. Ein Folgeantrag wurde nicht gestellt. Eine weitere Unterstützung ist im Planentwurf nicht enthalten.









  1. Zu beraten ist noch über:

  1. den zukünftigen finanziellen Aufwand für die musikalische Ausbildung in den Grundschulen der Gemeinde Reichshof durch die Musikschule Werdin. Die Finanzierung der Arbeit der Musikschule Werdin wurde in der Sitzung des Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss am 03.09.2019 vorgestellt. Für die Sitzung am 22.10 2020 wurde die Vorlage 2014/516 zur Finanzierung der Musikschule mit dem Ergebnis beraten, dass der jährliche Zuschuss um 1.000 EUR auf nun 3.000 EUR erhöht wurde.

Der Antrag der Musikschule Werdin vom 19.02.2020 richtet sich auf eine um 9.000 EUR erhöhte Unterstützung zur Finanzierung der Fahrtkosten der auswärtigen Lehrkräfte. Der Antrag wird als Anlage beigefügt.


  1. eine am 30.09.2020 schriftlich beantragte Erhöhung des Zuschusses für den Betrieb der OGS Hunsheim durch den Kooperationspartner Ev. Kirchengemeinde Drespe. Der Antrag wird als Anlage beigefügt.

Grundsätzlich wurde bereits in den Schulausschusssitzungen am 16.04.2018 und 18.09.2018 über die reklamierte Unterfinanzierung der OGS Hunsheim beraten. Stets wurde darauf hingewiesen, dass die gleichmäßige Finanzierung der OGS-Plätze an allen Standorten anzustreben ist.

Die Kirchengemeinde regt nun an, dass „wir endlich zu einer Regelung kommen, in der die tatsächlichen und nicht zu vermeidenden Kosten auch gedeckt werden.“ Gemeint sind damit die Personalkosten der Betreuung. Das Finanzierungsproblem entsteht durch den Personaleinsatz im Verhältnis zur tatsächlichen Gruppenstärke. Steigt die Gruppenstärke in Richtung Sollstärke, so verbessert sich die Kostenrelation.


  1. den Antrag der Gesamtschule Reichshof vom 06.10.2020 auf Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase mit digitalen Endgeräten.

Die Anschaffungskosten eines digitalen Endgeräts mit Zubehör werden mit ca. 500 EUR kalkuliert. Die Gesamtschulleitung rechnet mit mindestens 80 Anmeldungen für die Einführungsphase. Somit entstehen Gesamtkosten von 40.000 EUR. Eine solche Maßnahme ist natürlich auf die Fortführung angelegt. Somit wird ein jährlicher Ergänzungsaufwand entstehen.

Eine denkbare Finanzierungsquelle ist die jährliche Schulpauschale. Sie wird derzeit in einem großen Umfang für die Investitionen in die Schulgebäude genutzt. Nähere Erklärungen sind im Vorbericht des Haushaltsplans im Kapitel 8.4 Zuweisungen und Zuschüsse enthalten. Der Antrag wird als Anlage beigefügt.


  1. den Betriebskostenzuschuss für die Mensa in Höhe von 40.000 EUR p.a. Im Schulausschuss vom 11.05.2020 (Beratungsvorlage 2014/00554) wurde hierüber nicht abschließend beraten. Der Beschluss lautete: Entsendung von Herrn Funke und Frau Schirp als Teilnehmer am Runden Tisch des Mensavereins; Einführung des Vorbestellsystems für die Mahlzeiten; Maßnahmen bis Ende 2020 zur Unterstützung des Mensavereins definieren.

Der übliche Zuschuss von 7.500 EUR wurde gemäß Ratsbeschluss vom 08.06.2015 gewährt; darüber hinaus coronabedingte 22.500 EUR.


  1. Die Tafel OBERBERG SÜD wurde durch Ratsbeschluss vom 11.12.2019 mit je 5.000 EUR für die Jahre 2019 und 2020 unterstützt. Ein Folgeantrag wurde noch nicht gestellt.




  1. In § 3 der Haushaltssatzung ist bisher ein Höchstbetrag von 15 Mio. EUR festgesetzt, der für Kredite zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden darf.

In der zurückliegenden Zeit der Coronakrise lag die höchste Inanspruchnahme bei rd. 11 Mio. EUR. In der mittelfristigen Finanzplanung nimmt der Bestand an Liquiditätskrediten bis auf 14 Mio. EUR zu. Um bei einem weiteren Andauern und/oder einer möglichen Verschärfung der Corona-Pandemie den finanziellen Spielraum nicht zu eng zu fassen, wird eine Festsetzung auf 20 Mio. EUR vorgeschlagen. Eine unterjährige Veränderung ist mit der Aufstellung einer formell zeitaufwändigen Nachtragssatzung (Einbringung Beratung Beschlussfassung) verbunden.


  1. In § 7 Nr. 2 der Haushaltssatzung ist bisher mit 500.000 EUR der Betrag festgesetzt, nachdem ein Jahresfehlbetrag und eine Aufwands- bzw. Auszahlungssteigerung als erheblich anzusehen ist (§ 81 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW).

Diese Festsetzung besteht seit dem Jahr 2010. Im Zusammenhang mit der Steigerung des Haushaltsvolumens (32,4 Mio. EUR 44,1 Mio. EUR) und der Volatilität der Gewerbesteuerfestsetzung wird eine Festsetzung auf 1.000.000 EUR vorgeschlagen.

Ein unterjähriges Überschreiten der Betragsgrenze ist mit der Aufstellung eines zeitaufwändigen Nachtragshaushaltes (Einbringung Beratung Beschlussfassung) verbunden.



  1. In § 7 Nr. 3 der Haushaltssatzung ist bisher mit 26.000 EUR der Betrag festgesetzt, nachdem Investitionen nach dem Wortlaut des § 81 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW als geringfügig anzusehen sind.

Ein unterjähriges neues, also nicht geplantes, Investitionsvorhaben oberhalb der Betragsgrenze bedingt die Aufstellung eines zeitaufwändigen Nachtragshaushaltes (Einbringung Beratung Beschlussfassung). Daher wird die betragliche Anpassung auf 50.000 EUR vorgeschlagen.

  1. In § 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung ist bisher mit 26.000 EUR der Betrag festgesetzt, der die Erheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen darstellt, die der vorherigen Zustimmung des Gemeinderates bedürfen.

Diese Festsetzung besteht seit dem Jahr 2000. Im Zusammenhang mit der allgemeinen Preisentwicklung und der Steigerung des Haushaltsvolumens (25,3 Mio. EUR 44,1 Mio. EUR) wird eine Festsetzung auf 50.000 EUR vorgeschlagen.


Anlagen:

Haushaltssatzung 2021 im Entwurf mit Haushaltsplan, Anlagen und Stellenplan

Schreiben der Ev. Kirchengemeinde Drespe vom 30.09.2020

Schreiben der Gesamtschule Reichshof vom 06.10.2020

E-Mail der Musikschule Werdin vom 19.02.2020


Beschlussvorschlag:

Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss, der Ausschuss für Tourismus und Kultur, der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, der Betriebsausschuss Wasserwerk / Abwasserwerk und der Haupt- und Finanzausschuss beraten zur Beschlussfassung des Gemeinderates / der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie den Stellenplan mit Wirkung ab dem 01. Januar 2021.