Betreff
Konzept zur Verwendungsplanung „Gute Schule 2020“
Vorlage
2020/00022/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Am 21.06.2017 wurde in der Sitzung des Gemeinderats mit Vorlage-Nr. 2014/00318 das ursprüngliche Konzept und am 01.07.2019 mit Vorlage-Nr. 2014/00491 das geänderte Konzept zur Verwendungsplanung „Gute Schule 2020“ beschlossen. Das Land NRW stellt in einer Gemeinschaftsaktion mit der NRW.BANK den Kommunen über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Reichshof erhält ein Kontingent von 924.312 Euro, das sich in vier Jahresraten (2017 - 2020) à 231.078 Euro aufteilt. Die Auszahlung durch die NRW-Bank erfolgt immer zum Jahresende, d.h. die Investitions-maßnahmen der Gemeinde Reichshof erfolgen planmäßig in den Folgejahren.


Neu aufgelegte Förderprogramme wie der DigitalPakt Schule machten bereits im Jahr 2019 eine Verschiebung von Maßnahmen erforderlich, um eine optimale Förderung aufgrund der bestehenden Förderrichtlinien der einzelnen Programme zu erreichen.

Nachdem die exakten Richtlinien des Förderprogramms DigitalPakt Schule bekannt gemacht wurden, erscheinen, wie bereits in der Vorlage 2014/00491 aus 2019 angedeutet, weitere Verschiebungen sinnvoll.


Dies betrifft zum einen Verschiebungen für die gemeindlichen Eigenanteile für den Digitalpakt und Schülerendgeräte, welche im Projekt „Gute Schule 2020“ förderfähig sind.


Des weiteren wird das ursprüngliche Vorhaben „Wandhängende Tische für PC in den Klassenräumen“ nicht weiter verfolgt, da diese Tische auf dem freien Markt nicht erhältlich sind und Spezialanfertigungen zu kostspielig erscheinen.


Die hier frei werdenden Mittel wurden verwendet bzw. sollen verwendet werden für neue Kopierer mit Druck-, Fax- und Scanfunktion in den Grundschulen und für die geplanten Neuanschaffungen und Umbauten in der Mensa der Gesamtschule.


Anlagen:

Geändertes Konzept zur Verwendungsplanung „Gute Schule 2020“


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, der Rat beschließt das geänderte Konzept zur Verwendungsplanung des eingeräumten Kreditkontingents im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020.“ Die Aufteilung der einzelnen Maßnahmen auf die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 entsprechend dem eingeräumten Kreditkontingent entscheidet die Verwaltung.