Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 - „Gewerbegebiet Wildbergerhütte-An der Wiehl“

hier:

Einleitungsbeschluss
Vorlage
2020/00015/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Die Eigentümer der Fläche Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 58, Flurstück 726 beabsichtigen eine bauliche Anlage auf dem Grundstück zu errichten.


Der Flächennutzungsplan stellt gewerbliche Baufläche dar.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr 67, der im Jahr 2012 aufgestellt wurde, hat keine Baugrenze auf der Parzelle 726 festgesetzt.


Ursprünglich diente die Fläche als Stellfläche/Lagerfläche für LKW.

Die Firma benötigt das Grundstück nicht mehr zu diesem Zweck und möchte die Bebauung mit einem Gebäude möglich machen.


Da der Flächennutzungsplan bereits gewerbliche Baufläche darstellt und ein gewerbliches Gebäude planungsrechtlich zugelassen werden soll, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Es ist auch kein Vorhaben geplant, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in dem § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Aus diesen Gründen kann die Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 „Gewerbegebiet Wildbergerhütte – An der Wiehl“ im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.


Die Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens tragen die Antragsteller.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Wildbergerhütte - An der Wiehl“ zu beschließen.


Anlagen:



  1. Übersichtsplan

  2. Antragsschreiben

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Wildbergerhütte - An der Wiehl“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.