Betreff
Festlegung der Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters
Vorlage
2020/00005/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

§ 67 GO NRW regelt die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters. In Absatz 1 Satz heißt es; „Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlperiode aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters.“ Der Formulierung ist zu entnehmen, dass mindestens zwei ehrenamtliche Stellvertreter zu wählen sind. Es können aber auch weitere Stellvertreter gewählt werden.


Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass der Rat der Gemeinde Reichshof vor Beginn des Wahlverfahrens die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter durch Ratsbeschluss festlegt.

Der Rat beschließt ____ ehrenamtliche stellvertretende Bürgermeister zu wählen.