Betreff
Verpflichtung und Einführung der Ratsmitglieder
Vorlage
2020/00004/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Ratsmitglieder werden gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW von dem Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.


Ein bestimmter Wortlaut für die Verpflichtung ist nicht vorgegeben, daher schlägt die Verwaltung für die Verpflichtung der Ratsmitglieder folgende Formulierung vor:


Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Reichshof erfüllen werde.“


Es wird vorgeschlagen, dass die Ratsmitglieder die Verpflichtungsformel nicht einzeln nachsprechen, sondern ihr Einverständnis durch Erheben von den Plätzen bekunden.

Der Bürgermeister trägt dann die Verpflichtungsformel vor und verpflichtet die Ratsmitglieder im Anschluss durch die Worte „Ich verpflichte Sie“.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird auf den sonst üblichen verpflichtenden Händedruck verzichtet.