Betreff
Amtseinführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden gemäß § 65 Abs. 3 GO NRW
Vorlage
2020/00002/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Bürgermeister wird gemäß § 65 Abs. 3 GO NRW durch den Altersvorsitzenden in einer Sitzung des Rates in sein Amt eingeführt.


Bei einer Wiederwahl ist eine Wiederholung der Eidesleistung entbehrlich, da das bisherige Beamtenverhältnis auf Zeit ohne Unterbrechung in das neue übergeht.


Durch den Altersvorsitzenden wird dem Bürgermeister ein bestätigendes Schreiben ausgehändigt. Dieses Schreiben sollte der Bedeutung angemessen sein; eine rechtliche Vorgabe für die Gestaltung dieses Schreibens, insbesondere der Unterschrifteinbefugnis besteht nicht.


Die für die Beamten allgemein geltenden Vorschriften finden gemäß § 119 Abs. 1 Landesbeamtengesetz NRW auf die Bürgermeister grundsätzlich Anwendung.