Betreff
Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Gemeinde Reichshof vom 13.09.2020
Vorlage
2014/00608/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Die Wahlleiterin überprüfte die gemäß § 61 Abs. 1 KWahlO gefertigten Wahlniederschriften aller 17 Wahlbezirke auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit und stellte das endgültige Wahlergebnis nach dem Muster der Anlage 25a KWahlO zusammen. Diese Zusammenstellungen (Wahl des Bürgermeisters und Wahl des Gemeinderates) werden in der Wahlausschusssitzung an die Ausschussmitglieder verteilt.


Nach § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) stellt der Wahlausschuss fest, wie viel Stimmen für die Bewerber/innen in den Wahlbezirken und für die Parteien und Wählergruppen abgegeben worden sind und welche Bewerber/innen in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt sind. Gemäß § 34 Abs. 2 KWahlG darf der Wahlausschuss nur rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vornehmen, im Übrigen ist er an deren Entscheidung gebunden.


Das Gleiche gilt gemäß § 46b in Verbindung mit § 34 KWahlG auch für die Wahl des Bürgermeisters.


Über die Wahlausschusssitzung werden zwei Niederschriften gefertigt in der Sitzung verlesen und von allen anwesenden Ausschussmitgliedern unterzeichnet.


Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis der Wahl des Bürgermeisters und des Rates mit Zuteilung der Sitze zur Ratswahl fest.