Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk unterliegt als Wirtschaftsbetrieb der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Sie lässt die Prüfung durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen. Die mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2019 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL Weber – Thönes – Linden GmbH, Reichshof – Wildbergerhütte, hat die Prüfung durchgeführt und ihren Bericht erstellt. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.
Anlagen:
Bilanz 2019 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof
Gewinn- und Verlustrechnung 2019 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof
Anlagennachweis 2019 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof
a) Der Betriebsausschuss berät gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung den Jahresabschluss 2019 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof vor.
Der
Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat / Der Rat stellt den
Jahresabschlusses 2019 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof
fest.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß
dem Vorschlag der Betriebsleitung / Der Rat beschließt, den
Jahresüberschuss in Höhe von 104.033,19 € wie folgt zu
verwenden:
-
Jahresüberschuss
104.033,19 €
Abdeckung des Verlustvortrages
0,00 €
Eigenkapitalverzinsung
-19.650,00 €
Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen
84.383,19 €
b) Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung die Entlastung.
c) Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss die Entlastung.