Betreff
Erlass einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 Baugesetzbuch für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hasenbach
Vorlage
2014/00595/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Der Eigentümer beantragt, die Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Hasenbach im westlichen Bereich zu erweitern, um eine Bebauungsmöglichkeit für seinen Sohn planungsrechtlich abzusichern.


Der Bereich der beantragten Erweiterung ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet.


Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Reichshof ist ein an die bestehende Ortslage angrenzender Bereich als „Dorfgebiet“ und der größere Teil als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.


Die beantragte Erweiterung stellt sich planungsrechtlich als fingerartige Entwicklung in den Außenbereich dar, der es an einer städtebaulichen Prägung fehlt.

In dieser Beziehung werden regelmäßig Anfragen aus den verschiedenen Ortslagen an die Gemeinde gerichtet.

Anfragen zur rechtlichen Abstimmung in ähnlich gelagerten Fällen mit der Planungsbehörde der Bezirksregierung Köln wurden bislang negativ beschieden, da es sich bei diesen Fällen nicht um die sogenannte „Abrundung“ einer Ortslage handelt und der Flächennutzungsplan keine Baufläche darstellt.


Zur Übernahme der Kosten eines Satzungsverfahrens erklärte sich der Antragsteller bereit.


Anlagen:


  • Übersichtsplan

  • Antragsschreiben

a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 Baugesetzbuch für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hasenbach vorzubereiten und das formelle Verfahren durchzuführen.


oder


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, kein Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 Baugesetzbuch für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hasenbach durchzuführen.