Sachverhalt:
Der Schulträger legt (...) die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen (...) fest. Er kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist (…). (Auszug aus § 46 Abs. 3 SchulG).
Nach derzeitigem Stand werden zum Schuljahr 2021/2022 186 Kinder an den vier Reichshofer Grundschulen schulpflichtig. Das Land NRW weist dabei pro 23 Schüler eine Lehrkraft zu. Teilt man die 186 Kinder durch den aktuellen Klassenrichtwert von 23, ergibt dies einen Wert von 8.
Schule/Schuljahr |
2021/22 |
Züge |
Ø |
Denklingen |
49 |
2 |
24 |
Eckenhagen |
48 |
2 |
24 |
Hunsheim |
35 |
2 |
18 |
Wildbergerhütte |
54 |
2 |
27 |
Summe |
186 |
8 |
23 |
Kontrollzahl nach SchulG |
186 |
8,09 |
23 |
Als Ergebnis ergibt sich, dass an den vier Grundschulen zwei Eingangsklassen zum Schuljahr 2021/2022 gebildet werden können.
Der Schul- Sozial- Jugend- und Sportausschuss empfiehlt / der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt gem. § 81 Abs. 1 SchulG NRW zum Schuljahr 2021/2022 die Eingansklassen zweizügig an den vier Reichshofer Grundschulen zu bilden.