Betreff
92. Änderung des Flächennutzungsplanes in Eckenhagen

hier:
Einleitungsbeschluss
Vorlage
2014/00592/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Ausgangspunkt für die 92. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Außerschulische Lernort des Vereins „Fliegende Bauten“ in Eckenhagen, welcher sowohl von der Gesamtschule als auch von der St. Antoniusschule genutzt wird.

Der Standort hinter dem Sportplatz ist aus dem ehemaligen Kompostierwerk, welches spezialgesetzlich genehmigt war, entstanden.


Es hat sich herausgestellt, dass dieses Projekt baurechtliche Probleme mit sich bringt. Der Oberbergische Kreis als Baugenehmigungsbehörde hat eine zeitlich befristete Baugenehmigung für eines der Gebäude erteilt, unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Reichshof den entsprechenden planungsrechtlichen Rahmen schafft.


Entsprechende Gespräche und Ortstermine wurden mit Vertretern des Oberbergischen Kreises und der Bezirksregierung Köln geführt.

Ziel dieser Gespräche war, zu ermitteln, unter welchen Voraussetzungen die Anlage mit den diversen „Fliegenden Bauten“ planungsrechtlich genehmigungsfähig wäre.


Die Bezirksregierung hat den Vorschlag gemacht, im Flächennutzungsplan den Bereich in Gemeinbedarfsfläche umzuwandeln. In diesem Zuge könnten auch der Sportplatz und der Bereich bis zur Schule ebenfalls als Gemeinbedarfsfläche dargestellt werden.


Damit würde man dann auch die Flächen des Sportlerheimes, des Minigolfplatzes und der Kulturkantine einbeziehen und eine planungsrechtliche Abrundung von der Schule bis zum außerschulischen Lernort schaffen. Zukünftige Bauvorhaben wären baurechtlich einfacher umzusetzen.


Wenn die Gemeinde Reichshof damit den planungsrechtlichen Rahmen geschaffen hat, könnte die Bauaufsichtsbehörde im Anschluss eine Baugenehmigung nach § 35 BauGB erteilen, unter der Voraussetzung, dass auch die baurechtlichen Belange beachtet werden.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen und das Verfahren durchzuführen.


Anlagen:


  • Übersichtsplan

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 92. Änderung des Flächennutzungsplanes in Eckenhagen gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.