Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eckenhagen Ortskern, II. PA“

hier:

a) Kenntnisnahme von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

b) Satzungsbeschluss
Vorlage
2014/00588/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Am 20.05.2020 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eckenhagen Ortskern, II. PA“ gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.


Ziel der Planung ist die Nachverdichtung der Wohnbaufläche in Eckenhagen an der Blockhausstraße. Aus der Festsetzung des Sondergebietes „Kur“ wird Wohnbaufläche.


Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 15.06.2020 bis 15.07.2020 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.05.2020 um Stellungnahme gebeten.


Es sind weder von Seiten der Öffentlichkeit noch von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Einwände gegen das Planverfahren erhoben worden.


Die Antwortschreiben folgender Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen:


- Pledoc; Schreiben vom 27.05.2020

- Landschaftsverband Rheinland; Email vom 27.05.2020

- Bezirksregierung Arnsberg; Schreiben vom 12.06.2020

- KBD; Schreiben vom 16.06.2020 – die Hinweise werden in einem späteren Baugenehmigungsverfahren aufgegriffen und beachtet.

- Oberbergischer Kreis; Schreiben vom 25.06.2020 - die Hinweise werden in einem späteren Baugenehmigungsverfahren aufgegriffen und beachtet.


Die Schriftstücke sind als Anlage beigefügt.



Die Verwaltung schlägt vor, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eckenhagen Ortskern, II. PA“ als Satzung zu beschließen.


Anlagen:


1. Übersichtsplan

    2. Planzeichnung

    3. textliche Festsetzungen

    4. Begründung

    5. Fachbeitrag Artenschutz

    6. Umweltprotokoll

    7. Schreiben der Behörden und Träger öffentlicher Belange


a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB)


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eckenhagen Ortskern, II. PA“