Betreff
Konzept zur Verwendungsplanung "Gute Schule 2020"
Vorlage
2014/00491/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Am 21.06.2017 wurde in der Sitzung des Gemeinderats mit Vorlage-Nr. 2014/00318 das Konzept zur Verwendungsplanung „Gute Schule 2020“ beschlossen. Das Land NRW stellt in einer Gemeinschaftsaktion mit der NRW.BANK den Kommunen über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Reichshof erhält ein Kontingent von 924.312 Euro, das sich in vier Jahresraten (2017 - 2020) à 231.078 Euro aufteilt. Die Auszahlung durch die NRW-Bank erfolgt immer zum Jahresende, d.h. die Investitionsmaßnahmen der Gemeinde Reichshof erfolgen planmäßig in den Folgejahren.


Durch die am 15.03.2019 erteilte Zustimmung des Bundesrates zur Grundgesetz-Änderung wurde der Weg freigemacht für ein neues Förderprogramm (den DigitalPakt Schule) und Investitionen in flächendeckende, moderne, digitale Infrastrukturen in Deutschlands Schulen. Bund und Länder haben sich daher parallel zum Gesetzgebungsverfahren auf eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Mit der Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes kann der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren, die wie die Digitalisierung des Bildungswesens gesamtstaatlich besonders bedeutsam sind.


Die für das gesamte Bundesgebiet über ein Sondervermögen des Bundes zur Verfügunggestellten fünf Milliarden Euro werden mittels „Königsteiner Schlüssel“ in zwei Tranchen (3,5 und 1,5 Milliarden Euro) in dieser beziehungsweise der nächsten Legislaturperiode des Bundestags auf die Bundesländer verteilt. Auf NRW entfallen so insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro.


Nach heutigem Stand kann davon ausgegangen werden, dass der Gemeinde Reichshof in dem Zeitraum der Jahre 2020 bis 2025 zweckgebundene Bundesmittel für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung stehen werden. Der Umfang des Kontingents wird voraussichtlich bei rund 40 Prozent des Kontingents aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ liegen. Das entspricht für die Gemeinde Reichshof einem Betrag in Höhe von rd. 370.000 Euro.


Dieses neue Förderprogramm verschafft der Gemeinde Reichshof die Möglichkeit, zusätzlich zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ weitere Investitionen in die Schulinfrastruktur zu tätigen. Es erscheint jedoch nach heutigem Stand der Förderrichtlinien sinnvoll, geplante Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in das Programm „DigitalPakt Schule“ zu verschieben, um stattdessen im Programm „Gute Schule 2020“ dringend erforderliche Neuanschaffungen und bauliche Maßnahmen realisieren zu können.


Durch die Verschiebung von 150.000,00 € von geplanten IT Maßnahmen in den „DigitalPakt Schule“ können diese Mittel für die Küche der Mensa in Eckenhagen verwendet werden. Die Küchengeräte in der Mensa sind über 27 Jahre alt und aufgrund der intensiven Nutzung dringend erneuerungsbedürftig. Auch kleinere Umbaumaßnahmen sollen durchgeführt werden, um eine Trennung zwischen Spül- und Zubereitungsbereich zu schaffen. Ein neuer Boden soll die Reinigungsarbeiten vereinfachen.


Da die exakten Richtlinien des Förderprogramms „DigitalPakt Schule“ noch nicht feststehen, könnten sich zukünftig noch weitere Möglichkeiten zur Verschiebung von Mitteln aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in das Programm „DigitalPakt Schule“ ergeben, sollte dieses sinnvoll sein.


Auch bei den geplanten Baumaßnahmen, insbesondere bei der Sicherheit an Schulen / der Einrichtung von Hol- und Bringzonen für Eltern, haben sich Änderungen ergeben, die eine Umverteilung der geplanten Mittel erfordern.


Weiterhin werden durch die geplanten energetischen Sanierungen der Schulen in Denklingen und Wildbergerhütte die ursprünglich dort vorgesehenen Boden- und Innentürsanierungen auf den Zeitraum nach Abschluss der großen Investitionen geschoben. Bedingt durch die zeitlichen Vorgaben des Programms Gute Schule 2020“ erfolgt daher die dringend notwendige Bodensanierung im Schulzentrum Eckenhagen. Diese wäre andernfalls über den Haushalt zu finanzieren gewesen. Zu berücksichtigen ist auch die konjunkturelle Entwicklung und die damit verbundenen Kostensteigerungen in Hoch- und Tiefbau.



Anlagen:


Geändertes Konzept zur Verwendungsplanung „Gute Schule 2020“


Beschlussvorschlag:


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, der Rat beschließt das geänderte Konzept zur Verwendungsplanung des eingeräumten Kreditkontingents im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020.“ Die Aufteilung der einzelnen Maßnahmen auf die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 entsprechend dem eingeräumten Kreditkontingent entscheidet die Verwaltung.