Betreff
Anregung gem. § 24 GO NW, hier: Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes
Vorlage
2014/00490/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 24 Abs. 1 GO NW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat an einen Ausschuss übertragen.

Gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Reichshof ist die Erledigung von Anregungen und Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde Reichshof fallen auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.


Mit Schreiben vom 20.05.2019 hat das Klimabündnis Oberberg einen Antrag gemäß § 24 GO NW mit dem Thema: „Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes unterstützen“ gestellt.


Mit dem Schnellbrief Nr. 126 / 2019 hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen darüber informiert, dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob das Thema in der konkreten Resolution kommunal heruntergebrochen wird oder nur abstrakt behandelt werden soll.


In der bevorstehenden Konferenz der oberbergischen Bürgermeister am 14.05.2019 soll das Thema „Klimaschutz“ beraten werden. Das Ergebnis wird durch Herrn Bürgermeister Gennies in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2019 vorgestellt.

Es wird daher vorgeschlagen, die Anregung gemäß § 24 GO NW zur Kenntnis zu nehmen und abschließend über das weitere Vorgehen zu beraten.

Anlagen:

1. Antrag gemäß § 24 GO NW

2. Schnellbrief Nr. 126 / 2019

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Anregung gemäß § 24 GO NW zur Kenntnis.


(Die weitere Beschlussfassung erfolgt während der Sitzung.)