Betreff
Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts 2017 - 2019
zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls, Phase 2: Denklingen/Brüchermühle, Wildbergerhütte und Hunsheim/Berghausen
Vorlage
2014/00488/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Mit der Erstellung des Integrierten Handlungskonzepts (IHK) Reichshof, Phase 1: Eckenhagen wurde im Jahr 2015 ein Prozess gestartet, der die Entwicklung in allen vier Siedlungsschwerpunkten der Gemeinde Reichshof vorantreiben soll.

Mit Hilfe der Städtebauförderung wurden bisher für Eckenhagen schon einige Projekte umgesetzt, weitere folgen noch.

Den Start für die übrigen Siedlungsschwerpunkte bildet das sogenannte fortgeschriebene städtebauliche Entwicklungskonzept zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls (ISEK), welches seit Ende 2017 erarbeitet wurde. Das Konzept beinhaltet das IHK Phase 1: Eckenhagen mit dem Stand 2015 und ergänzt es um die drei weiteren Siedlungsschwerpunkte mit dem Ziel alle vier Siedlungsschwerpunkte in ihrer jeweiligen Funktion zu stärken.

Um diesen gemeinsamen Handlungsrahmen zu verdeutlichen, wurde das Konzept in diesem Zuge umbenannt. Wie auch das IHK beinhaltet das ISEK Analysen, beschreibt konkrete Handlungsbedarfe und generiert daraus Maßnahmen, die in den folgenden Jahren umgesetzt werden sollen. Für den Teil zum Siedlungsschwerpunkt Eckenhagen wurde das ursprüngliche IHK in weiten Teilen mit dem Stand von 2015 übernommen. Die Projektbögen wurden dagegen alle aktualisiert.


Analog zu Eckenhagen wurden die möglichen Maßnahmen für die drei weiteren Siedlungsschwerpunkte, die im Mai 2017 mit den Experten, örtlichen Ratsmitgliedern und Ortsvorstehern erarbeitet wurden, mit dem zuständigen Dezernat der Bezirksregierung Köln sowie Vertretern des Heimatministeriums in mehreren Abstimmungsgesprächen erörtert. Dabei stellte sich heraus, dass zum einen die verfügbaren Städtebaufördermittel weit überzeichnet sind, zum anderen stehen die Töpfe für die Sanierung kommunaler und sozialer Infrastruktur im großen Stil, und somit für die Maßnahmen an den Grundschulen und der Schwimmhalle Wildbergerhütte, nicht mehr zur Verfügung. Der Gemeinde wurde dennoch zugestanden in jedem Siedlungsschwerpunkt eine wichtige Maßnahme durchzuführen und entsprechende Städtebaufördermittel zu beantragen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung angehalten eine Priorisierung der weiteren Maßnahmen durchzuführen. Aus diesem Grunde sind die Maßnahmen im ISEK in Gesamt-, Sofort- und Perspektivmaßnahmen unterteilt.


Mit der Erstellung des ISEK und mit der Übernahme des externen Projektmanagements wurde, wie auch in der ersten Phase, das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln beauftragt.

Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen von drei Expertengesprächen im jeweiligen Siedlungsschwerpunkt in 2017 informiert. Kürzlich erfolgten der Start des Werkstattverfahrens in Denklingen am 15.05.2019 und zwei Auftaktgespräche mit den Experten, örtlichen Ratsmitgliedern und Ortsvorstehern am 07.05.2019 in Wildbergerhütte und am 09.05.2019 in Hunsheim. Am 02.07.2019 (Wildbergerhütte), 04.07.2019 (Hunsheim/Berghausen) und am 02.09.2019 (Abschlusskolloquium Werkstattverfahren Denklingen) werden erneut Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt.


Das ISEK, inkl. der notwendigen Planungsunterlagen für die ausgewählten Maßnahmen sowie die Ergebnisse aus den durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligungen sind Grundlage für den Grundförderantrag 2020, der bis zum 30.09.2019 bei der Bezirksregierung einzureichen ist. Als konkrete Startermaßnahme soll in dem Antrag 2020 bereits das Hof- und Fassadenprogramm für Denklingen, Brüchermühle, Wildbergerhütte, Hunsheim und Berghausen enthalten sein, so dass diese Maßnahme bei positivem Gesamttestat bereits ab 2020 durchgeführt werden kann. Die weiteren Maßnahmen werden in sogenannten Jahresanträgen erneut beantragt und voraussichtlich ab 2021 und in weiteren Folgejahren umzusetzen sein.


Mit der Erstellung der Planungsunterlagen für die Sofortmaßnahmen in Wildbergerhütte und Hunsheim/Berghausen ist das Büro ST-Freiraum Landschaftsarchitekten aus Duisburg beauftragt worden.

Für die Turnhalle in Wildbergerhütte wird darüber hinaus noch ein Architekt beauftragt.


In Denklingen werden die Planungsunterlagen im Rahmen eines Werkstattverfahren gem. Anlage 5 parallel von drei Landschaftsarchitekturbüros erstellt. Im September wird eine Jury entscheiden, welche von den drei Gestaltungsideen in den Grundförderantrag einfließt.


Mit Beschluss des ISEK liegt der Gemeindeverwaltung eine verbindliche Grundlage vor, um den Grundförderantrag mit einem Teil der Gesamt- und den Sofortmaßnahmen zu erarbeiten und fristgerecht einzureichen. Konkrete Kosten und Projektlaufzeiten werden parallel zur Erarbeitung des Grundförderantrags ermittelt und anschließend in eine Projektliste übertragen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird für den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 23.09.2019 sowie für die Sitzung des Gemeinderates am 30.09.2019 vorbereitet. Für die Planungsphase und die Erstellung erster Planungsunterlagen für den Grundförderantrag wurden im Haushalt 2019 Gelder in Höhe von insgesamt 500.000,- € eingeplant. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen wurden, zunächst für die Jahre 2021 und 2022, jährlich Mittel in Höhe von 1.000.000,- € veranschlagt. Weitere Veranschlagungen in Anlehnung an konkrete Kosten sollen in den Folgejahren erfolgen.


Städtebaufördergebiete:


Zur Beantragung von Städtebaufördermitteln ist die Festlegung einer sogenannten Gebietskulisse erforderlich. Hierfür wird ein Stadtumbaugebiet im jeweiligen Siedlungsschwerpunkt nach § 171 b Baugesetzbuch festgelegt und beschlossen werden.


Anlagen:


1. Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept

2. Abgrenzung Gebietskulisse Denklingen/Brüchermühle

3. Abgrenzung Gebietskulisse Wildbergerhütte

4. Abgrenzung Gebietskulisse Hunsheim/Berghausen

5. Werkstattexposee Denklingen


Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt / der Rat beschließt:


1. die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls 2017 – 2019 (ISEK) mit dem in Kapitel 8 dargelegten Maßnahmen- und Handlungsprogramm unterteilt in Gesamt-, Sofort- und Perspektivmaßnahmen gemäß Anlage 1;


2. Die Planungsunterlagen für die Maßnahme in Denklingen „Umgestaltung des Burghofes und des Areals rund um das Rathaus“ werden in Form eines Werkstattverfahrens, welches in der Anlage 5 beschrieben wird, erarbeitet.


3. die Städtebauförderungsgebiete für Denklingen, Brüchermühle, Wildbergerhütte und Hunsheim/Berghausen als Stadtumbaugebiete nach § 171 b Baugesetzbuch gemäß beiliegender Abgrenzungen (Anlagen 2-4);