Betreff
Gründung der Projektagentur Oberberg
Vorlage
2014/00480/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

1. Aktueller Sachstand der REGIONALE 2025

Das „Bergische RheinLand“ hat sich an der Ausschreibung der NRW Landesregierung um die „REGIONALEN 2022 und 2025 in NRW“ (RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr v. – V A 5-20.86) beteiligt und auf Basis der eingereichten Bewerbung am 14. März 2017 per Kabinettbeschluss den Zuschlag zur Ausrichtung der REGIONALE 2025 erhalten. Die Gebietskulisse des „Bergischen RheinLandes“ umfasst den gesamten Oberbergischen Kreis und den Rheinisch-Bergischen Kreis sowie den östlichen Rhein-Sieg Kreis mit insgesamt 28 kreisangehörigen Kommunen. Damit bildet das „Bergische RheinLand“ den östlichen Projektraum innerhalb der etablierten Region Köln/Bonn. Im Rahmen der REGIONALE 2025 sollen im „Bergischen RheinLand“ die eigenen Entwicklungspotenziale des eher ländlich geprägten Raumes mit externen Impulsen der stark urbanisierten Rheinschiene verknüpft werden.


Als zentrale Steuerungsinstanz zur Umsetzung der REGIONALE 2025 wurde die REGIONALE 2025 Agentur GmbH gegründet, an der die drei Kreise zu je 30% und der Region Köln/Bonn e.V. mit 10% beteiligt sind. Im ersten Halbjahr des Jahres 2018 hat die Geschäftsstelle ihre Räumlichkeiten auf dem Zanders-Areal in Bergisch Gladbach bezogen und die Arbeit aufgenommen. 2018 wurden außerdem im Rahmen der ersten Sitzungen von Gesellschafterversammlung und Lenkungsausschuss die ersten inhaltlichen und organisatorischen sowie programmatischen Weichen gestellt. Ein „Politischer Beirat“ (erste Sitzung am 19. Dezember 2018) soll dazu dienen, die Inhalte, Prozesse und zurückliegenden wie anstehenden Entscheidungen und folglich den Gesamtprozesses REGIONALE 2025 direkt und unmittelbar an die politischen Mandatsträger/innen der Region „Bergisches RheinLand“ zu kommunizieren. Das Strukturprogramm „REGIONALE“ ist eine große Chance, über themenbezogene Projekte die Zukunftsfähigkeit des Oberbergischen Kreises weiter auf eine solide Grundlage zu stellen und so den Herausforderungen aktiv zu begegnen.


2. Notwendigkeit zur Gründung der Projektagentur Oberberg GmbH

In der Regional-, Kreis- und Gemeinde- bzw. Stadtentwicklungsplanung werden ressortübergreifende Leitlinien für die zukunftsfähige Entwicklung formuliert. Dabei wird – unabhängig von Strukturförderprogrammen wie einer REGIONALE oder auch Förderkulissen wie LEADER - für die Erreichung eines Gesamtleidbildes zunehmend auf eine Vielzahl kleiner Einzelmaßnahmen in Form von Projekten zurückgegriffen. Projektentwicklung und –umsetzung werden immer komplexer und aufwändiger

und stellen somit die Initiatoren (Kreise und Kommunen) zunehmend vor Herausforderungen, z.B. im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Spezialwissen oder das Erfordernis von interdisziplinär aufgestellten Organisations- bzw. Entwicklungseinheiten sowie hinsichtlich der Zeitschiene, wenn eine Umsetzung von Projekten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt sein muss. Um den aktuellen Herausforderungen im Rahmen der REGIONALE, aber auch in der Entwicklungsplanung insgesamt, zu begegnen, wird mit der „Projektagentur Oberberg GmbH“ eine professionelle Organisationsform geschaffen, die sowohl die kreisangehörigen Kommunen als auch den Oberbergischen Kreis bei der Projektumsetzung unterstützt. Da Projekte tlw. auch durch Dritte (z.B. Vereine im Rahmen von LEADER, aber auch Unternehmen) geplant und umgesetzt werden, können auch diese auf die Unterstützung durch die Projektagentur zurückgreifen. Diese agiert als „Dienstleister“ auf Auftragsbasis.


Es ist geplant, dass die Projektagentur Oberberg im Herbst 2019 die Arbeit aufnimmt. Zweck der Gesellschaft ist die Beratung und Unterstützung von Projektträgern bei der Umsetzung von Projekten im Rahmen der Regionalentwicklung des Oberbergischen Kreises. Zu den Tätigkeiten gehören Aufgaben im Zusammenhang mit der notwendigen Konzeptentwicklung, der Planung, der Fördermittelakquise und der Durchführung von Vergabeverfahren. Die Gesellschaft kann eigene Projekte

umsetzen.


Folgende Gesellschafteranteile sind vorgesehen:

  • 3 % je Kommune (Summe 39 %)

  • 61 % Oberbergischer Kreis


Sollte eine Kommune sich nicht beteiligen, wird der ihr zugedachte Gesellschaftsanteil vom Oberbergischen Kreis übernommen. Entsprechendes gilt, wenn ein Gesellschafter zu einem späteren Zeitpunkt aus der Gesellschaft ausscheidet.


3. Finanzierung der Projektagentur Oberberg GmbH

Die Gründungskosten (ca. 6.000 Euro) werden durch den Oberbergischen Kreis übernommen.

Die Stammeinlage (25.000 Euro) wird entsprechend der Gesellschaftsanteile aufgeteilt. Bei einer Beteiligung von allen 13 Kommunen im Kreis entfallen auf jede Kommune 750 Euro, auf den Oberbergischen Kreis 15.250 Euro.

Die jährlichen Gesellschafterbeiträge belaufen sich auf 152.500 Euro zzgl. USt (= 181.475 Euro brutto) für den Kreis und bei 13 beteiligten Kommunen je Kommune auf 7.500 Euro zzgl. USt (= 8.925 Euro brutto). Jeder Gesellschafter bekommt als Gegenleistung für die jährlichen Beiträge ein Zeitkontingent zugestanden und kann darüber hinaus Aufträge an die Gesellschaft erteilen. Diese sind voraussichtlich im Rahmen der Projektförderung für den Projektträger förderfähig.

Für das laufende Jahr 2019 übernimmt der Kreis die anteiligen Gesellschafterbeiträge für die Kommunen. Die weiteren Einzelheiten zu den Leistungen und Gesellschafterbeiträgen werden in einer Zusatzvereinbarung zwischen den Gesellschaftern geregelt.


4. Gesellschaftsvertrag

Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages wurde in den zuständigen Fachstellen des Kreises beraten und erarbeitet. Das Rechtsamt des Oberbergischen Kreises hat den Entwurf hinsichtlich rechtlicher Aspekte geprüft. Die zuständige Aufsichtsbehörde wurde im Rahmen einer Vorabprüfung beteiligt, sie hat die Genehmigung in Aussicht gestellt.

Anlagen:

Anlage 1: Entwurf des Gesellschaftsvertrages der „Projektagentur Oberberg GmbH“

Anlage 2: Zusatzvereinbarung zwischen den Gesellschaftern

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat stimmt der Gründung und der Beteiligung an der „Projektagentur Oberberg GmbH“ zu.

  2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat stimmt dem als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages der „Projektagentur Oberberg GmbH“ zu (Anlage 1).

  3. Einzelheiten zu den Leistungen und Gesellschafterbeiträgen gemäß § 15 Abs. 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages werden in einer Zusatzvereinbarung zwischen den Gesellschaftern geregelt (Anlage 2).

  4. Soweit noch weitere Änderungen, insbesondere auch seitens der Kommunalaufsicht und/oder des zur Beurkundung beauftragten Notars erforderlich werden, wird diesen bereits jetzt zugestimmt, sofern die Änderungen die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht verändern.

  5. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat bestellt folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der „Projektagentur Oberberg GmbH“:


ordentliches Mitglied: Rüdiger Gennies (Bürgermeister)

stellvertretendes Mitglied: Sarah Schmidt (allg. Vertreterin)