Betreff
Nutzungsordnung für die Benutzung von schulischen und sportlichen Einrichtungen und des Rathauses der Gemeinde Reichshof durch Vereine, Verbände, Privatpersonen und sonstige Nutzer
Vorlage
2014/00466/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zur Ermittlung des Nutzungsaufwandes für die Turn-, Sport u. Schwimmhallen wurden die Neben- u. Unterhaltungskosten, wie z.B. Personal-, Sach- u. Dienstleistungsaufwand, sonstigen ordentlichen Aufwendungen, Zinsen, interne Leistungsverrechnung, sowie die Abschreibungen der einzelnen Gebäude betrachtet. Referenzzeitraum sind die Jahre 2015 – 2017.

Als Nutzungsgrundlage wurde die tägliche Bandbreite von Stunden angerechnet, die den Nutzern die gemeindlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Eine Nutzung in den Ferien und nachts von 22:00 Uhr – 08:00 Uhr wurde hierbei ausgeschlossen.

Somit ergeben sich folgende Berechnungen für die Ermittlung der Belegungstage u. Stunden pro Jahr:

Belegungstage: Jahr = 52 Wochen – 12 Wochen Schulferien = 40 Wochen x 7 Tage = 280 Tage

Belegungsstunden: täglich: 8-22 Uhr = 14 Stunden x 280 Tage = 3.920 Stunden/ Jahr.









Durch die ermittelten Größen lassen sich die Kosten je Stunde ermitteln:

Objekt

Ortsbezeichnung

Ø Kosten/Jahre

Beleg.Stunden

Kosten/Std.

Turnhalle

Denklingen

51.288,00 €

3.920

13,08 €

Turnhalle

Hunsheim

50.478,00 €

3.920

12,88 €

Turnhalle

Wildbergerhütte

75.644,00 €

3.920

19,30 €

Sporthalle

Eckenhagen - Hahnbucher Str.

95.107,00 €

3.920

24,26 €

Sporthalle

Eckenhagen - Am Bromberg

89.763,00 €

3.920

22,90 €

Schwimmhalle

Hunsheim

121.738,00 €

3.920

31,06 €

Schwimmhalle

Wildbergerhütte

100.565,00 €

3.920

25,65 €


Aufgrund der gleichen Nutzfläche der Objekte werden diese für die Berechnung zusammengefasst. Somit ergibt sich für die Turnhallen Denklingen, Hunsheim und Wildbergerhütte ein Durchschnittswert von 15,09 €/Stunde, für die Sporthallen „Am Bromberg“ und „Hahnbucher Str.“ von 23,58 €/Stunde und für die Schwimmhallen in Wildbergerhütte und Hunsheim von 28,35 €/Stunde. Für die Erhebung nach Tarif I werden die Beträge auf volle Euro ab- bzw. aufgerundet. Bei Tarif II wird eine Gewinnspanne von 30% berücksichtigt. Bei einer Nutzung pro Tag werden 6 Stunden zu Grunde gelegt. Bei den Schwimmhallen wird für den laufenden Betrieb eine Gebühr festgesetzt, die nicht kostendeckend ist. Hauptnutzer sind die Schwimmvereine, Kindergärten und die DLRG, die den gesellschaftlichen Auftrag verfolgen, Kindern das Schwimmen zu lehren. Vor diesem Hintergrund wird auf eine kostendeckende Gebühr für Tarif I verzichtet. Die Verwaltung schlägt daher, vor einen Betrag von 15,00 €/Stunde zu erheben.


Folgende Gebühren ergeben sich:

Objekte

Ø Kosten/Std.

Tarif I/ Std.

Tarif I/ Tag

Tarif II/ Std.

Tarif II/ Tag

Turnhallen

15,09 €

15,00 €

90,00 €

20,00 €

120,00 €

Sporthallen

23,58 €

24,00 €

144,00 €

31,00 €

186,00 €

Schwimmhallen

28,35 €

15,00 €

90,00 €

37,00 €

222,00 €

Für die Ermittlung der Kosten der Klassenräume aller Schulen und der Foyers in den Grundschulen Denklingen und Hunsheim sowie des Rathauses wurden ebenfalls die o.a. Kosten und der Zeitraum berücksichtigt. Eine Nutzung in den Ferien und nachts von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr ist ebenfalls nicht möglich. Die Räume können von Montag bis Freitag ab 16:00 Uhr (Ende der OGS und der Dienstzeit) angemietet werden und samstags und sonntags von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Berechnung Belegungstage:

Jahr = 52 Wochen – 12 Wochen Ferien = 40 Wochen x 7 Tage = 280 Tage

Berechnung Belegungsstunden:

Belegung Mo.-Fr.: 16-22 Uhr = 6 Stunden x 200 Tage = 1200 Stunden/ Jahr.

Belegung Sa.+So.: 8-22 Uhr = 14 Stunden x 80 Tage = 1120 Stunden/ Jahr.

Gesamt = 2320 Stunden/ Jahr.


Zusätzlich zur Belegungszeit wird die Durchschnittsgröße der Klassenräume, die Größe der Foyers und des Ratssaals als Berechnungsgrundlage berücksichtigt.

Objekte

Ø Kosten

/Jahre

Beleg/Std.

Klassen-

raum

Foyer/

Ratssaal

Eingangs-

halle

Kosten

/m²/Std.

GGS Denklingen

96.668,59 €

2320

60 m²

141 m²

-

0,0227 €

GGS Eckenhagen

111.392,07 €

2320

65 m²

-

-

0,0410 €

GGS Hunsheim

96.396,61 €

2320

65 m²

198 m²

-

0,0183 €

GGS Wildbergerhütte

122.881,75 €

2320

63 m²

-

-

0,0280 €

Gesamtschule

671.877,74 €

2320

65 m²

-

-

0,0260 €

Rathaus

185.107,70 €

2320

-

197 m²

319 m²

0,0388 €



Nun multipliziert man die Kosten je m² pro Stunde mit der Quadratmeterzahl der einzelnen Räume. Die Klassenräume und die Foyers werden für die Berechnung zusammengefasst, da sie Objektgleich sind.


Objekte

Kosten

je Raum

Mittel-

wert

Foyer

Mittel-

wert

Ratssaal

Eingangs-

halle

Mittel-

wert

GGS Denklingen

1,36 €


3,20 €





GGS Eckenhagen

2,67 €



3,42 €




GGS Hunsheim

1,19 €

1,73 €

3,63 €





GGS Wildbergerhütte

1,76 €







Gesamtschule

1,69 €







Rathaus





7,65 €

12,39 €

10,02 €


Für die Erhebung nach Tarif I werden die Beträge auf volle Euro ab- bzw. aufgerundet. Bei Tarif II wird ebenfalls eine Gewinnspanne von 30% berücksichtigt und es wird auf volle Euro ab- bzw. aufgerundet. Bei einer Nutzung pro Tag werden 6 Stunden als Grundlage berücksichtigt.


Somit ergibt sich folgende Gebührenkonstellation:

Objekte

Tarif I

Tarif I/ Tag

Tarif II

Tarif II/ Tag

Klassenraum

2,00 €

12,00 €

3,00 €

18,00 €

Foyers

3,00 €

18,00 €

4,00 €

27,00 €

Ratssaal/ Eingang

10,00 €

60,00 €

13,00 €

90,00 €


Für das Kulturforum im Schulzentrum Eckenhagen wird eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 150,00 € und eine Reinigungspauschale von 150,00 € erhoben. Eine Miete bzw. ein Entgelt kann nicht erhoben werden, da dies gegen die Richtlinien der Städtebauförderung spricht. Einnahmen verringern die Zuwendungssumme und müssten zurückgezahlt werden.



Zusätzlich zu den Beiträgen wird eine Kaution für alle Objekte erhoben, die dem doppelten der Tagesmiete der jeweiligen Tarife entspricht.

Werden die Dienste des Hausmeister in Anspruch genommen, so wird eine Pauschale von 30,00 €/ je angefangene Stunde fällig.

Anlage: Synopse



Der Schul-, Sozial-, Jugend und Sportausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Gemeinderat zu beschließen / der Rat der Gemeinde beschließt die Entgeltordnung für die Benutzung von schulisch und sportlich genutzten Einrichtungen und des Rathauses der Gemeinde Reichshof.