Betreff
Förderantrag Hallenbad Wildbergerhütte im Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2018
Vorlage
2014/00432/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Hallenbad am Schulstandort in Wildbergerhütte wurde im Jahr 1964 fertiggestellt und weist dementsprechende altersbedingte Mängel auf. Eine umfassende Sanierung ist seit dem nicht erfolgt, es wurden lediglich die notwendigen Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Noch dazu ist die Schwimmbadtechnik stark veraltet. Die notwendige Sanierung wurde bereits mehrfach in den zuständigen Gremien des Rates der Gemeinde Reichshof beraten.


Die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts Reichshof; Phase 2 beinhaltet die Ortschaften Denklingen, Brüchermühle, Wildbergerhütte, Hunsheim und Berghausen. Das Hallenbad in Wildbergerhütte ist grundsätzlich dort im Maßnahmenkatalog enthalten. Das zuständige Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat jedoch den Hinweis gegeben, diese Maßnahme sowie weitere Sanierungen sozialer Infrastruktur nicht mehr in der angestrebten Größenordnung mit Mitteln der Städtebauförderung zu unterstützen. Es sollen bevorzugt andere Förderprogramme genutzt werden, die ihren Schwerpunkt auf die Sanierung solcher Einrichtungen setzen. Grund hierfür ist auch die starke Überzeichnung des Förderbudgets im Rahmen der Städtebauförderung.


Am 31.07.2018 veröffentlichte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Projektaufruf zur Sanierung kommunaler Einrichtungen mit dem Schwerpunkt auf Sportstätten sowie Jugend- und Kultureinrichtungen. Der Fördersatz für Kommunen in Haushaltsnotlage beträgt 90 %. Da die Haushaltsnotlage in der Gemeinde Reichshof vorliegt und die Sanierung des Hallenbades grundsätzlich die Förderkriterien erfüllt, wurde am 31.08.2018 eine entsprechende Förderung beantragt. Um noch besser auf die einzelnen Förderkriterien einzugehen, wurde die reine Sanierung des Hallenbads durch einen multifunktionalen Anbau ergänzt.


Die Kurzbeschreibung des Projekts lautet wie folgt:


Das Projekt „Schwimm- und Jugendzentrum am Schulstandort Reichshof-Wildbergerhütte“ beinhaltet die energetische Sanierung des Hallenbades inkl. Schwimmbadtechnik, Umkleideräumen und Sanitäranlagen und die Errichtung eines Jugendtreffs als Anbau an das vorhandene Gebäude. Zusätzlich soll der Jugendtreff auch als Elternbistro mit Leseecke fungieren und für Schulungen und Sprachkurse im Rahmen der Integrationsarbeit und für die Volkshochschule genutzt werden können, um in zentraler Lage ein multifunktionales Angebot zu ermöglichen, an dem verschiedene Nutzergruppen ihre Freizeit sinnvoll gestalten können. Eine Außen-Terrasse am neu zu errichtenden Jugendzentrum soll dem angrenzenden Schulhof der Grundschule gleichzeitig als Freiluftbühne für Schulfeste- und Veranstaltungen und als „Klassenzimmer an der frischen Luft“ dienen. Künftig soll das Gebäude barrierearm gestaltet werden. Ein elektronisches Schließsystem soll dabei helfen, die Schwimmhalle flexibel und bedarfsgerecht zu belegen

und dadurch eine langfristige Auslastung zu gewährleisten. Der aktuell sehr hohe Energieverbrauch und die damit verbundene CO2-Belastung werden durch die vielfältigen Maßnahmen reduziert. Künftig soll ein Mix aus regenerativen Energien für eine weitere Verbesserung der Energiebilanz sorgen.



Folgender Finanzierungsplan wurde dem Antrag beigefügt:



Neben der Kurzbeschreibung und dem Finanzierungsplan waren einige weitere textliche Erläuterungen und Anlagen in Form einer Projektskizze einzureichen. Die eingereichte Projektskizze liegt dieser Beschlussvorlage bei.


Eine weitere notwendige Anlage der Projektskizze ist ein Ratsbeschluss darüber, dass die Maßnahme


1. vom Gemeinderat unterstützt wird.


2. nach etwaiger Aufnahme in das Förderprogramm, d.h. nach Erhalt einer Zuwendung, auch tatsächlich umgesetzt wird.


3. finanziell im Haushalt eingeplant wird.

Dieser Beschluss ist bis zum 20.09.2018 nachzureichen.


Ende Oktober diesen Jahres werden die Kommunen, die eine Förderung erhalten ausgewählt. Im Anschluss finden mit den ausgewählten Kommunen Koordinierungsgespräche zur Projektqualifizierung statt. Nach erfolgreichen Gesprächen muss ein offizieller Zuwendungsantrag gestellt werden, dem eine Bewilligung folgt.


Die Eigenmittel der Gemeinde sind in den aktuell laufenden Mittelplanungen für das Jahr 2019 noch nicht vorgesehen. Bei einer positiven Entscheidung im Oktober wären diese daher zu Lasten anderer Investitionsprojekte aufzunehmen.


Dringlichkeitsentscheid:


Da in nächster Zeit keine Sitzung des Gemeinderates vorgesehen ist und aufgrund der Dringlichkeit nicht bis zur Ratssitzung am 10.10.2018 abgewartet werden kann, soll die Zustimmung des Gemeinderates zur Durchführung und den daraus entstehenden Folgekosten des oben beschriebenen Investitionsvorhabens durch einen Dringlichkeitsentscheid gemäß § 60 Abs. 2 GO erteilt werden.


Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben im Wege des Dringlichkeitsentscheides zu.



Denklingen, den 17.09.2018



-Gennies- -Oettershagen-

Anlagen:

Projektskizze

Der Rat der Gemeinde Reichshof genehmigt den Dringlichkeitsentscheid vom 17.09.2018:


1. Die Gemeinde Reichshof nimmt mit dem Förderantrag „Hallenbad Wildbergerhütte“ am Projektaufruf zum Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2018“ teil.


2. Bei Erhalt einer Zuwendung aus dem Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2018“ wird das Hallenbad in Wildbergerhütte saniert. Das im Förderantrag dargestellte Investitionsvolumen, beträgt 4.190.000,- €. Dabei wird der kommunale Haushalt durch den Einsatz von Eigenmitteln in Höhe von maximal 419.000 € belastet (10 % der beantragten Projektkosten).


3. Der o.g. Eigenanteil wird bei einer Förderzusage in Höhe von maximal 419.000,- € im Haushalt, zu Lasten anderer Investitionsprojekte, eingeplant. Es wird Bezug genommen auf den Grundsatzbeschluss zur Darlehensdeckelung vom 11.12.2017.