Betreff
Förderantrag Mehrzweckhalle Denklingen im Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2018
Vorlage
2014/00431/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Turnhalle in Denklingen wurde im Jahr 1962 fertiggestellt und ist seit dem nicht mehr umfassend saniert worden. Das Gebäude weist erhebliche Mängel auf. Die dringende Notwendigkeit einer Turnhalle am Schulstandort Denklingen ist gegeben und auf langfristige Zeit gesichert. on Vereinen aus Denklingen und Brüchermühle wurde der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, diese Turnhalle multifunktionell zu konzipieren, um dort Veranstaltungen durchführen zu können und auch eine parallele Nutzung verschiedener Sportvereine zu ermöglichen. Die Restfläche des Sportplatzes Denklingen, in der Nähe der Grundschule gelegen, bietet einen Standort für eine solche Halle inkl. entsprechender Außenanlage. Im Übrigen besteht hier der dringende Bedarf, die Flächen aufzuwerten.


Die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts Reichshof; Phase 2 beinhaltet die Ortschaften Denklingen, Brüchermühle, Wildbergerhütte, Hunsheim und Berghausen. Der Neubau einer Turnhalle auf dem Gelände der Schule wie auch der Wunsch nach einer Gemeinschaftseinrichtung ist grundsätzlich dort im Maßnahmenkatalog enthalten. Das zuständige Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat jedoch den Hinweis gegeben, diese Maßnahmen sowie weitere Sanierungen sozialer Infrastruktur nicht mehr in der angestrebten Größenordnung mit Mitteln der Städtebauförderung zu unterstützen. Es sollen bevorzugt andere Förderprogramme genutzt werden, die ihren Schwerpunkt auf die Sanierung solcher Einrichtungen setzen. Grund hierfür ist auch die starke Überzeichnung des Förderbudgets im Rahmen der Städtebauförderung.


Unabhängig von der Förderthematik könnte eine Turnhalle auf dem Grundstück der Grundschule aufgrund der geringen Fläche nicht die Funktion einer Mehrzweckhalle in der zur Zeit gewünschten Größenordnung erfüllen.


Am 31.07.2018 veröffentlichte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Projektaufruf zur Sanierung kommunaler Einrichtungen mit dem Schwerpunkt auf Sportstätten sowie Jugend- und Kultureinrichtungen. Der Fördersatz für Kommunen in Haushaltsnotlage beträgt 90 %. Da die Haushaltsnotlage in der Gemeinde Reichshof vorliegt und die Mehrzweckhalle, insbesondere durch die erhöhte Nutzungsmöglichkeit, grundsätzlich förderfähig ist, wurde am 31.08.2018 eine entsprechende Förderung beantragt.

Die Kurzbeschreibung des Projekts lautet wie folgt:


Auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes in Denklingen ist die Errichtung einer Dreifach-Sporthalle als Ersatz der alten, baufälligen und viel zu kleinen Turnhalle aus dem Jahre 1962, geplant. Eine Sanierung der alten Turnhalle ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Gleichzeitig soll damit der Bedarf nach einem großzügigen Veranstaltungsraum gedeckt werden, in dem die Sporthalle als Mehrzweckhalle konzipiert wird. Geplant ist eine Dreifachsporthalle mit mobiler Bühne, Tribünenplätzen und einer Veranstaltungstechnik, die auch eine

kulturelle Nutzung erlaubt. Diese Mehrfachnutzungsmöglichkeit der Halle führt zusammen mit der erforderlichen technischen Ausstattung, dem geplanten Einsatz von regnerativen Energien zwecks Minimierung des CO2-Bedarfes, zu einem erheblichen Investitionsvolumen. Den verschiedenen Vereinen der Gemeinde soll mit dieser Halle ein dringend benötigtes Raumangebot für sportliche und kulturelle Veranstaltungen überregionaler Art geboten werden. Der Bau wird barrierefrei gestaltet. Ebenso ist der Einsatz regenerativer Energien vorgesehen. Das Gebäude soll mit moderner Gebäudeleittechnik ausgestattet werden, die auch ein elektronisches Schließsystem einschließt. Auf dem Sportplatzgelände soll neben dem Neubau einer Multifunktionshalle auch weiterhin Sport an der frischen Luft möglich sein, zur Abrundung des Vereinsangebotes und für den Schulsport. Dafür wird eine neue Laufbahn, Sprunggrube / Kugelstoßanlage sowie ein multifunktionales Kleinspielfeld für Fußball und Basketball im Außengelände um die Multifunktionshalle errichtet werden. Dies erlaubt auch die Nutzung der Einrichtung für Kinder und Jugendliche aus dem angrenzenden Wohngebiet und wertet dort das knappe Freizeitangebot für diese Altersgruppe auf. Für die sehr aktive, sportliche Jugend in der Region ist dieses geplante Ensemble ein ganz

wichtiger Ankerpunkt für ihre Aktivitäten und Freizeitgestaltung. Das führt dazu, dass die Investitionskosten hier überdurchschnittlich hoch sind.“


Folgender Finanzierungsplan wurde dem Antrag beigefügt:



Neben der Kurzbeschreibung und dem Finanzierungsplan waren einige weitere textliche Erläuterungen und Anlagen in Form einer Projektskizze einzureichen. Die eingereichte Projektskizze liegt dieser Beschlussvorlage bei.


Eine weitere notwendige Anlage der Projektskizze ist ein Ratsbeschluss darüber, dass die Maßnahme


1. vom Gemeinderat unterstützt wird.


2. nach etwaiger Aufnahme in das Förderprogramm, d.h. nach Erhalt einer Zuwendung, auch tatsächlich umgesetzt wird.


3. finanziell im Haushalt eingeplant wird.


Dieser Beschluss ist bis zum 20.09.2018 nachzureichen.


Ende Oktober diesen Jahres werden die Kommunen, die eine Förderung erhalten ausgewählt. Im Anschluss finden mit den ausgewählten Kommunen Koordinierungsgespräche zur Projektqualifizierung statt. Nach erfolgreichen Gesprächen muss ein offizieller Zuwendungsantrag gestellt werden, dem eine Bewilligung folgt.


Die Eigenmittel der Gemeinde sind in den aktuell laufenden Mittelplanungen für das Jahr 2019 noch nicht vorgesehen. Bei einer positiven Entscheidung im Oktober wären diese daher zu Lasten anderer Investitionsprojekte aufzunehmen.


Der Betrieb und die Unterhaltung über die erforderliche kommunale Schul- und Sportnutzung hinaus darf den Haushalt der Gemeinde nicht belasten.


An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass durch die Errichtung einer Mehrzweckhalle mit entsprechender Ausstattung auch mit deutlich höheren Betriebs- und Unterhaltungskosten, im Vergleich zur jetzigen Einfachsporthalle, gerechnet werden muss. Diese Mehrkosten sind nicht durch eine Förderung abgedeckt und müssen gemeinwirtschaftlich aufgebracht werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die ansässigen Vereine den Betrieb der Mehrzweckhalle eigenverantwortlich übernehmen und gleichzeitig eine kommunale Schul- und Sportnutzung des „Multifunktionszentrums“ gewährleisten. Alternativ könnte der Betrieb und Unterhalt durch eine private Betreibergesellschaft erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass sich die finanzielle Belastung der Gemeinde und der Vereine nicht verschlechtert.



Dringlichkeitsentscheid:

Da in nächster Zeit keine Sitzung des Gemeinderates vorgesehen ist und aufgrund der Dringlichkeit nicht bis zur Ratssitzung am 10.10.2018 abgewartet werden kann, soll die Zustimmung des Gemeinderates zur Durchführung und den daraus entstehenden Folgekosten des oben beschriebenen Investitionsvorhabens durch einen Dringlichkeitsentscheid gemäß § 60 Abs. 2 GO erteilt werden.




Denklingen, den 17.09.2018



-Gennies- -Oettershagen-

Bürgermeister Ausschussvorsitzender

Anlagen:

Projektskizze

Der Rat der Gemeinde Reichshof genehmigt den Dringlichkeitsentscheid vom 17.09.2018:


1. Die Gemeinde Reichshof nimmt mit dem Förderantrag „Mehrzweckhalle Denklingen“ am Projektaufruf zum Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2018“ teil.


2. Bei Erhalt einer Zuwendung aus dem Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2018“ wird die Mehrzweckhalle in Denklingen errichtet. Das im Förderantrag dargestellte Investitionsvolumen beträgt 7.700.000,- €. Dabei wird der kommunale Haushalt durch den Einsatz von Eigenmitteln in Höhe von maximal 770.000 € belastet (10 % der beantragten Projektkosten).


3. Der o.g. Eigenanteil wird bei einer Förderzusage in Höhe von maximal 770.000,- € im Haushalt, zu Lasten anderer Investitionsprojekte, eingeplant. Es wird Bezug genommen auf den Grundsatzbeschluss zur Darlehensdeckelung vom 11.12.2017.


4. Der laufende Betrieb und Unterhalt wird bis auf den Teil der erforderlichen kommunalen Schul- und Sportnutzung nicht durch die Gemeinde Reichshof übernommen.