Betreff
Prüfung des Geschäftsjahres 2017 des Gemeindewasserwerkes Reichshof
Vorlage
2014/00414/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk unterliegt als Wirtschaftsbetrieb der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Sie lässt die Prüfung durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen. Die mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2017 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL Weber – Thönes – Linden GmbH, Reichshof-Wildbergerhütte, hat die Prüfung durchgeführt und ihren Bericht erstellt.

Anlagen:

  • Bilanz 2017 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof

  • Gewinn- und Verlustrechnung 2017 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof

  • Anlagennachweis 2017 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof

a) Der Rat der Gemeinde Reichshof stellt den Jahresabschluss 2017 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von 100.123,91 € wird wie folgt verwendet:


Jahresüberschuss

100.123,91 €

Abdeckung des Verlustvortrages

0,00 €

Eigenkapitalverzinsung

-19.650,00 €

Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen

80.473,91 €



b) Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.


c) Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.