Betreff
Fortschreibung Gleichstellungsplan der Gemeinde Reichshof
Vorlage
2014/00395/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein Westfalen (LGG NW) vom 15.12.2016 wurde die Überarbeitung des Frauenförderungsplanes erforderlich. Der früherer Frauenförderungsplan wurde in den Gleichstellungsplan umbenannt. Der erste Gleichstellungsplan wurde 2011 vom Rat beschlossen und im Jahr 2012 erstmalig fortgeschrieben.


In § 5 Abs. 10 LGG NW wird die Funktion des Gleichstellungsplans als ein wesentliches Steuerungsinstrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung benannt. Seine Umsetzung und Überprüfung ist eine besonderer Verpflichtung der Dienststellenleitung bzw. der für die Stellenbesetzung zuständigen Stellen.


Der Gleichstellungsplan unterstützt nach wie vor die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Frauenförderung in Führungspositionen sowie den Abbau von Diskriminierung. Frauenförderung liegt im Interesse der Personalentwicklung, da sie zur Zeit des demografischen Wandels die Karrieremöglichkeit positiv beeinflusst und das Bewusstsein für den Zusammenhang einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert.


Gemäß § 5 Absatz 4 LGG NW ist der Gleichstellungsplan vom Rat zu beschließen.


Der Personalrat wurde gemäß § 72 LPVG NW beteiligt und hat der Fortschreibung zugestimmt.

Anlagen:

Gleichstellungsplan 2018-2022

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat/ der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt die Fortschreibung des Gleichstellungsplans für den Zeitraum 2018-2022.