Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk unterliegt als Wirtschaftsbetrieb der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Diese lässt die Prüfung durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen. Die mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2016 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Elster & Dr. Dietrich, Reichshof – Odenspiel, hat die Prüfung durchgeführt und ihren Bericht erstellt. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.
Anlagen:
Bilanz 2016 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof,
Gewinn – und Verlustrechnung 2016 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof;
Anlagennachweis 2016 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof.
Der Betriebsausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt:
a) gemäß § 26
Eigenbetriebsverordnung die Feststellung des Jahresabschlusses
2016 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof. Die
Betriebsleitung schlägt vor, dass der Jahresüberschuss
in Höhe von 55.840,47 € wie folgt verwendet wird:
-
Jahresüberschuss
55.840,47 €
Abdeckung des Verlustvortrages
0,00 €
Eigenkapitalverzinsung
-19.650,00 €
Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen
36.190,47 €
b) Der Betriebsleitung wird
Entlastung erteilt.