Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Gemeindewerk Abwasserbeseitigung unterliegt als Wirtschaftsbetrieb der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Diese lässt die Prüfung durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen. Die mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2016 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Reichshof beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weber & Thönes GmbH, Reichshof-Wildbergerhütte, hat die Prüfung durchgeführt und ihren Bericht erstellt. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.
Anlagen:
Bilanz 2016 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Reichshof,
Gewinn- und Verlustrechnung 2016 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Reichshof,
Anlagennachweis 2016 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Reichshof.
Der Betriebsausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt:
a) gemäß § 26
Eigenbetriebsverordnung die Feststellung des Jahresabschlusses
2016 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Reichshof. Die Betriebsleitung schlägt vor, dass der
Jahresüberschuss in Höhe von 249.095,00 € wie
folgt verwendet wird:
-
Jahresüberschuss
249.095,00 €
Abdeckung des Verlustvortrages
0,00 €
Eigenkapitalverzinsung
-68.000,00 €
Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen
181.095,00 €
b) Der Betriebsleitung wird Entlastung
erteilt.