Sachverhalt:
Die Straße „Zum Puhlbruch“ wurde in dem oben genannten Abschnitt gemäß Beschluss endgültig ausgebaut. Das Bauprogramm wurde vom Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschlossen.
Hiernach wurde die genannte Straße mit folgenden Herstellungsmerkmalen ausgestattet:
Fahrbahn
Entwässerungseinrichtung
Beleuchtungseinrichtung
Auf die Herstellungsmerkmale „beiderseitige Gehwege / Begleitgrün“ wurde bei der Herstellung verzichtet.
Um die Beitragserhebung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchführen zu können, macht dies einen Abweichungsbeschluss zur Erschließungsbeitragssatzung in der beigelegten Form formell erforderlich.
Anlagen:
1.Satzungsentwurf
2. Übersichtsplan
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt / der Rat beschließt,
die Herstellungsmerkmale der Straße „Zum Puhlbruch“ in Eckenhagen im Abschnitt ab Beginn der Zuwegung (Flurstück 142) der Hausnummer 7 bis zum Beginn der Einmündung „Vor der Wickenbach“ (Flurstück 57) (Gemarkung Eckenhagen, Flur 16, T.a. Parzelle 45) auf die Bestandteile Fahrbahn, Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtung zu begrenzen und hierzu einen Abweichungsbeschluss als Satzung (Anlage) zu fassen.