Betreff
Erlass einer neuen Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof
Vorlage
2014/00331/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund der Ablösung des früheren Feuerschutzhilfegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (FSHG) durch das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG), welches mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft getreten ist, ist auch eine neue Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Reichshof zu erlassen.


Der Entwurf einer neuen Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.


Festlegung des neuen Regelstundensatzes und des neuen Höchststundensatzes


In der zurzeit noch gültigen Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalls für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof vom 14.04.1999 beträgt der Regelstundensatz 15,34 € je Stunde. Der Höchstbetrag, der als Verdienstausfallpauschale ausgezahlt wird, beträgt zurzeit 30,68 € je Stunde. Nach den Empfehlungen bzw. den Erläuterungen und Hinweisen der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW erscheint nach dem heutigen Stand ein Regelstundensatz i. H. v. 40,00 € und ein Höchstsatz i. H. v. ca. 75,00 € als angemessen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Anpassung der Stundensätze angebracht ist, jedoch nicht in Höhe der Empfehlung. Die Verwaltung schlägt vor, den alten Stundensatz um das Doppelte zu erhöhen und folgende Beträge festzulegen: ein Regelstundensatz i. H. v. 30,00 € und ein Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale i. H. v. 60,00 € je Stunde. Der aktuellen Entwicklung in diesem Bereich, insbesondere in der Höhe der Stundensätze für beruflich Selbstständige, sollte Rechnung getragen werden.

Anlagen:

  1. Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Reichshof

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof.