Betreff
Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Reichshof bei Einsätzen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof
Vorlage
2014/00330/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Wirkung zum 01.01.2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den

Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten und hat das bis

zum 31.12.2015 gültige Feuerschutzhilfegesetz NRW (FSHG) abgelöst.


Aufgrund der Neufassung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den

Katastrophenschutz (BHKG) ist es erforderlich, eine neue Satzung über die Erhebung von

Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Reichshof bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr

Reichshof gem. § 52 BHKG zu entwerfen und zu erlassen. Diese neue Satzung soll die gültige

Satzung über den Kostenersatz und die Entgelte für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der

Gemeinde Reichshof vom 01.07.2009 (Feuerwehrsatzung) in der zurzeit gültigen Fassung

ersetzen.


Der Städte- und Gemeindebund des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom

25.05.2016 eine neue Mustersatzung auf der Grundlage des BHKG erstellt und diese den

Kommunen mit Musterkalkulationen und entsprechenden Hinweisen zur Verfügung gestellt.

Die Verwaltung hat auf der Grundlage des neuen BHKG, der Mustersatzung des Städte- und

Gemeindebundes NRW und der neuen Grundlagen der Kostenkalkulation nach

betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gem. § 52 Abs. 4 BHKG den als Anlage beigefügten

Entwurf einer neuen Kostensatzung einschließlich einer neuen Kalkulation der Kostentarife für

Fahrzeuge und Personal entworfen.


Nach § 52 Abs. 4 BHKG darf der Kostenersatz höchstens so bemessen werden, dass die nach

den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt einsatzfähigen Kosten gedeckt werden. Zu

den Kosten gehören auch die anteilige Verzinsung des Anlagekapitals, die anteilige

Abschreibung sowie die Verwaltungskosten einschließlich anteilige Gemeindekosten.

Der Entwurf der Kostensatzung einschließlich der neuen Kostentarife basiert im Wesentlichen

auf der Mustersatzung bzw. der Erläuterungen zur Musterkalkulation und berücksichtigt

insbesondere auch die neuen Abrechnungsmöglichkeiten der Einsätze gem. § 52 Abs. 2 BHKG

(sog. Abrechnungstatbestände).



Der Entwurf enthält neue Kostensätze für die Einsatzfahrzeuge, die wieder in Fahrzeuggruppen

zusammengefasst wurden, die Personalkosten je Stunde und Feuerwehreinsatzkraft, die

Kostensätze für freiwillige Leistungen und Brandsicherheitswachen sowie sonstige Leistungen.

Diese Kostensätze wurden auf der Grundlage der nach § 52 Abs. 4 BHKG gültigen

betriebswirtschaftlichen Grundsätze und einer aktuellen Kosten- und Datenermittlung

(Grunddaten von Flächen der Feuerwehrgerätehäuser, Fahrzeuge, Kostenarten, fixe und

variable Kosten usw.) errechnet.


Die Kostenverteilung wurde nach den örtlichen Verhältnissen angepasst und es wurde nach

Fahrzeug- und Personalkosten unterschieden.

Anlagen:

1. Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Reichshof bei Einsätzen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof

2. Erläuterungen zur neuen Satzung

3. Erläuterungen zur Neukalkulation

4. Vergleichstabelle der neuen Kostentarife zu den alten Kostentarifen


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Reichshof bei Einsätzen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof.