Betreff
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath, I. BA“
hier: Einleitungsbeschluss
Vorlage
2014/00321/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Die Fa.“heatsystems Elektrowärme-Technik“ beabsichtigt den Neubau weiterer Hallen um den Betrieb zu erweitern.

Die Architektenplanung sieht vor das höchste Gebäude (Befüllturm) mit einer Firsthöhe von 315,30 m üNN zu errichten.


Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist auf den Flächen, auf denen die Gebäude errichtet werden sollen, eine Firsthöhe von 311 m und 312 m festgesetzt.


Im Sinne der Wirtschaftsförderung für die Gemeinde Reichshof wird die Erweiterung des Betriebes befürwortet.

Das Landschaftsbild wird durch die Änderung der Höhenfestsetzung nicht beeinträchtigt.

Die umgebenden Waldflächen sind bereits so hoch gewachsen, dass ein Gebäude mit einer Firsthöhe von 315,3 m nicht über den Baumbestand hinaus ragen wird.

Der Bebauungsplan soll der Architektenplanung angepasst werden.

Da es sich hier um geringfügige Änderungen im Bebauungsplan handelt und durch die beantragte Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in dem § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter nicht bestehen und Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet werden, kann die Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, II.BA“ im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.


Die Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens trägt der Antragsteller.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 30,„Gewerbegebiet Wehnrath, I. BA“ zu beschließen.


Anlagen:


1. Übersichtsplan

    2. Antragsschreiben


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath, I. BA“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.