Betreff
Bündelausschreibung Energielieferungen
Vorlage
2014/00312/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Die Verwaltung ist zusammen mit anderen kommunalen Trägern an einer erneuten

Bündelausschreibung für den Bereich Strom und Gas beteiligt.

Bei der Vorbereitung der Ausschreibung wurde auch über eine eventuelle Alternativposition „Ökostrom“ gesprochen.


Im Bereich Strom fand im Jahr 2012 bereits eine vergleichbare Bündelausschreibung statt.

Mit dem Beschluss des Bauausschusses am 17.04.2012 wurde damals auf die

Ausschreibung von Ökostrom verzichtet.


An der Bündelausschreibung werden folgende Kommunen teilnehmen: Oberbergischer

Kreis, Stadt Wiehl, Gemeinde Engelskirchen, Gemeinde Marienheide, Gemeinde Morsbach

und die Stadt Bergneustadt.


Zwischenzeitlich wurde das Büro switch.on aus Herzebrock-Clarholz beauftragt, die

europaweite Bündelausschreibung für die beteiligten Kommunen durchzuführen.


In einer ersten Informationsveranstaltung hat das Büro auf folgende Sachverhalte hingewiesen:

Eine alternative Ausschreibung (Preisabfrage) Normalstrom / Ökostrom ohne Festlegung der

Kriterien, nach denen eine Entscheidung für Ökostrom oder Normalstrom erfolgt, ist aus

vergaberechtlichen Gründen auch nach neuem Vergaberecht nicht zulässig.


Wohl existent sind neben Bedarfs- und Eventualpositionen sog. Wahl- und

Alternativpositionen in der Leistungsbeschreibung, womit sich der Auftraggeber

vorbehält, Grundpositionen durch Alternativpositionen zu ersetzen. Aber auch diese

Positionen stehen letztlich im Konflikt mit dem Erfordernis der eindeutigen und

erschöpfenden Leistungsbeschreibung, so dass damit jedenfalls restriktiv umzugehen

ist und ihr Ansatz jedenfalls auf ein Mindestmaß bzw. Ausnahmefälle beschränkt

bleibt.

Auch die Unzulässigkeit der Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur

Markterkundung und zum Zwecke der Preisermittlung ist weiterhin normiert.


Zu Beachten bezüglich des vergaberechtlichen Transparenzgrundsatzes sind zudem § 127

GWB und § 31 VGV, wonach die Zuschlagskriterien bestimmt und in der Bekanntmachung

oder den Vergabeunterlagen aufgeführt sein müssen.


Bei der Ausschreibung der Stromlieferung bestehen folgende Beschaffungsalternativen

hinsichtlich der Stromqualität:


1. Normalstrom

keine Anforderungen an die Erzeugungsart


2. Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

Die Mehrkosten für Strom aus erneuerbaren Energien belaufen sich gemäß

Erfahrungen aus der Vergangenheit auf bis zu 0,2 ct/kWh netto (zu

kalkulierende Mehrkosten für die Gemeinde Reichshof: ca. 1.700 € pro

Jahr/brutto)


3. Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote (33%)

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

Die Mehrkosten für Strom aus erneuerbaren Energien belaufen sich gemäß

Erfahrungen auf bis zu 0,5 ct/kWh netto (zu kalkulierende Mehrkosten für die

Gemeinde Reichshof: bis zu 4.300 € pro Jahr/brutto).

Die Beschaffung von Ökostrom soll einen zusätzlichen, positiven Effekt auf die Umwelt

haben und einen Beitrag zur bundesweiten Energiewende liefern. Somit käme nur die

Nachfrage nach Ökostrom mit Neuanlagenquote in Betracht.


Hier stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die zu kalkulierenden Mehrkosten nicht auch auf

andere Art und Weise eingesetzt werden können, um mit der gleichen Summe einen

größeren und für die Gemeinde nachvollziehbareren Umwelteffekt zu erzielen.


Die Energiewende hat in der Gemeinde Reichshof bereits begonnen:


Mit dem erfolgreichen Betrieb der Photovoltaikanlagen auf den Dächern des

Bauhofgebäudes, des Schulzentrums Eckenhagen und des Rathauses werden

jährlich ca. 18.000 KWH Strom erzeugt.


Besonders an der regenerativen Heizenergiegewinnung wird von der Gemeinde Reichshof

seit 2008 aktiv gearbeitet. Die Hackschnitzelheizung am Bauhof, welche auch den

angrenzenden Kindergarten versorgt, produziert jedes Jahr ca. 170.000 KWH Heizenergie.

Hinzu kommt die Hackschnitzelheizung in Hunsheim, welche die dortige Grundschule, die

Turnhalle und das Schwimmbad versorgt. Hier werden ca. 300.000 KWH jährlich

produziert. Damit erzeugt die Gemeinde Reichshof bereits ca.12 % Ihrer

gesamten Heizenergie ökologisch.


Bei jeder weiteren energetischen Sanierung eines Schulstandortes wird die Frage nach dem

richtigen Energie-Mix gestellt und geprüft, welche ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen

Maßnahmen ergriffen werden können.


Bezüglich der Stromausschreibung schlägt die Verwaltung vor, den in den letzten Jahren

erfolgreich eingeschlagenen Weg der Effizienzsteigerung und dezentralen Stromerzeugung

in den kommunalen Liegenschaften konsequent weiter zu gehen und die zu kalkulierenden

Mehrkosten für Ökostromlieferungen in eigene Projekte zu investieren.

Auf die spezifische Ausschreibung von Ökostrom kann so verzichtet werden. Der Beitrag der

Gemeinde Reichshof zur bundesweiten Energiewende wäre transparenter und bietet mittel-bis

langfristig erhebliche wirtschaftliche Vorteile.


Ferner wird vorgeschlagen, sich an einer geplanten Bündelausschreibung für Gas zu

beteiligen. Die größten Gas-Abnehmer (Rathaus und Schulzentrum Eckenhagen) sind nicht

mehr durch Contractingverträge gebunden. Regenerative Heizsysteme sind hier auf Grund

der Gegebenheiten vor Ort (müsste jeweils Platz für einen sehr großen Bunker vorhanden

sein) schwer umsetzbar. Die Installation einer Hackschnitzelheizung ist mittelfristig aufgrund

des hohen Heizbedarfes hier nicht geplant.

Die Kommunen, die bei der letzten Ausschreibung ebenfalls Gas ausgeschrieben haben,

konnten hierbei einen äußerst günstigen Arbeitspreis erzielen. Der Zeitpunkt für eine

Ausschreibung von Gas ist auch derzeit günstig, da die allgemeinen Marktpreise derzeit

recht tief liegen.


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt:


1. In der anstehenden Bündelausschreibung für Strom (inklusive Straßenbeleuchtung)

betreffend die Jahre 2018 bis 2020 werden keine Vorgaben hinsichtlich der Lieferung von

Ökostrom formuliert.


2. Die zu kalkulierenden Mehrkosten der Ökostromlieferung werden für zusätzliche

Effizienzsteigerungen und zur weiteren dezentralen Stromerzeugung in den

gemeindlichen Liegenschaften verwendet werden.


3. An einer Bündelausschreibung für Gas wird ebenfalls teilgenommen.