hier:
Einleitungsbeschluss
Sachverhalt:
Für den Bereich der Firma Elektrisola in Eckenhagen besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan.
Die Firma beabsichtigt den Neubau einer Halle am nördlichen Rand des Bebauungsplanes.
Die noch nicht konkreten Pläne sehen vor, sowohl die rechtsverbindliche Baugrenze als auch die maximal festgesetzte Firsthöhe des Bebauungsplanes zu überschreiten.
Um den Standort der Firma Elektrisola in Eckenhagen zu sichern, schlägt die Verwaltung vor, die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a „Eckenhagen – Elektrisola“ nach § 2 BauGB zu beschließen.
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. Antragsschreiben
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a „Eckenhagen – Elektrisola“ gemäß § 2 BauGB und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren durchzuführen.