Betreff
Neuwahl des ersten ehrenamtlichen Stellvertreters des Bürgermeisters
Vorlage
2014/00295/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der erste ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters, Hans Otto Gries ist am 09. März 2017 verstorben.


In der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Reichshof am 24. Juni 2014 sind zwei Stellvertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondt'schen Höchstzahlverfahrens gewählt worden.


Gemäß § 67 Absatz 2, Satz 7 Gemeindeordnung NRW ist ein Nachfolger für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache nach den Wahlgrundsätzen des § 50 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW zu wählen.


Die CDU-Fraktion hat unter Anwendung des d'Hondt'schen Höchstzahlverfahrens einen neuen Wahlvorschlag für die Wahl des ersten stellvertretenden Bürgermeisters einzureichen.


Die CDU- Fraktion hat Herrn Gottfried Claus für die Wahl des ersten stellvertretenden Bürgermeisters vorgeschlagen.


Wahlverfahren:

Die Neuwahl des Stellvertreters des Bürgermeisters erfolgt grundsätzlich in geheimer Abstimmung. Bei der Abstimmung darf auch das Ratsmitglied mitwirken, welches für das Amt des Stellvertreters des Bürgermeisters vorgeschlagen wird. Auch der Bürgermeister ist stimmberechtigt. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.

Der Rat wählt Herrn Gottfried Claus als ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters.