Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NW,
hier: sinnvolle Nutzung der Schieneninfrastruktur der Wiehltalbahn
Vorlage
2014/00280/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 24 Abs. 1 GO NW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat an einen Ausschuss übertragen.

Gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung ist die Erledigung von Anregungen und Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde Reichshof fallen auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.


Herr Felix Staratschek hat mit Schreiben vom 13. Januar 2017 einen Antrag gemäß §24 Abs 1. GO NW mit dem Thema: „Sinnvolle Nutzung der Schieneninfrastruktur der Wiehltalbahn“ gestellt.


In der Sitzung des Rates der Gemeinde Reichshof am 28. September 2016 hat der Rat beschlossen, das Ergebnis der Machbarkeitsstudie der Spieckermann GmbH Consulting Engineer, Düsseldorf vom 15. Juli 2016 zur Reaktivierung der Wiehltalbahn für den regelmäßigen schienengebundenen Personennahverkehr zu akzeptieren.


Danach erreicht der für einen regelmäßigen schienengebundenen Personennahverkehr auf der Wiehltalbahnstrecke notwendige Kosten-Nutzen-Indikator (NKI) mit 0,3 bzw. mit 0,5 bei Berücksichtigung der Sonderregelung für Eisenbahnkreuzungen nicht die für eine staatliche Förderung zwingend notwendige Größenordnung.


Der für eine staatliche Förderung erforderliche Grenzwert von mindesten 1,0 wird deutlich unterschritten, so dass sich die Maßnahme im Rahmen der angewandten standardisierten Bewertung als gesamtwirtschaftlich unrentabel und nicht förderfähig dargestellt.

Aufgrund dieses Ergebnisses unterstützt die Gemeinde Reichshof zurzeit keine weiteren Aktivitäten zur Realisierung eines regelmäßigen schienengebundenen Personennahverkehrs auf der Strecke der Wiehltalbahn.

Die bisher bereits stattfindende touristische Nutzung der Wiehltalbahnstrecke bleibt von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie unberührt.

Anlagen:

Bürgeranregung von Herrn Felix Staratschek

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Anregung „Sinnvolle Nutzung der Schieneninfrastruktur der Wiehltalbahn“ zur Kenntnis. Der Haupt- und Finanzausschuss verweist auf das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Wiehltalbahn der Spieckermann GmbH Consulting Engineer, Düsseldorf vom 15.07.2016.