Betreff
WLAN in öffentlichen gemeindeeigenen Gebäuden
Vorlage
2014/00276/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Auf Antrag der SPD-Fraktion, wurde in der Ratssitzung am 13.12.2016 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zu erstellen, um in allen öffentlichen gemeindeeigenen Gebäuden

kostenloses WLAN anzubieten.


Ein solches Konzept kann jedoch erst erstellt werden, wenn die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind.


Neben der Beachtung des rechtlichen Erfordernisses:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 15.09.2016 entschieden, dass die Betreiber offener WLAN-Netze zwar grundsätzlich nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer verantwortlich zu machen sind und diesbezüglich Schadenersatz oder Abmahnkosten nicht geltend gemacht werden können. Allerdings kann der Betreiber von einem Rechteinhaber verpflichtet werden, den WLAN-Zugang mit einem Passwortschutz zu versehen. (EuGH C-484/14)


oder der Entscheidung, sich dem Risiko der Klage eines Rechteinhabers und den daraus resultierenden vorgerichtlichen Abmahn- und Prozesskosten auszusetzen, sind weitere Festlegungen erforderlich.


Die hierzu angestellten Überlegungen und die notwendige Kostenschätzung werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen.


Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt mit Blick auf das EuGH-Urteil sicherzustellen, dass auch das Interesse von Rechteinhabern an der Verfolgbarkeit von Urheberrechtsverstößen Berücksichtigung findet. Dies lässt sich nach den gegebenen Umständen über eine Identifizierungspflicht im Gegenzug für eine Passwortfreigabe erreichen. Es sollten also nur noch solche Projekte gefördert oder verfolgt werden, die öffentlichen WLAN-Zugang ausschließlich für solche Nutzer freigeben, die sich zuvor identifizieren.

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Ausstattung öffentlicher gemeindeeigener Gebäude mit WLAN (drahtloses lokales Netzwerk für den Internetzugriff).