Sachverhalt:


Abwasserbeseitungskonzept


1. Allgemein


Gemäß § 53 Abs. 1 des Landeswassergesetzes NRW sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, der Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorzulegen. Damit ist über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Reihenfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen zu berichten.


2. Anforderungen an den Inhalt


Das Abwasserbeseitigungskonzept muss entsprechend der Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 folgende Angaben enthalten:

- Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen

- Angaben zu Abwasseranlagen - Abwasserbehandlungskammer, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung, Regenüberläufe und Pumpwerke

- Angabe zu den Entwässerungsgebieten

- Angabe zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK)

- Art der geplanten Maßnahmen, Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit


In das ABK 2017-2022 ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) gemäß dem LANUV-Arbeitsblatt 24 „Nachhaltiges kommunales Niederschlags-wasserbeseitigungskonzept, Arbeitshilfe zur Erstellung von ABK“ integriert.


Das NBK der 5. Fortschreibung ist um die dort genannten unverzichtbaren Elemente (grundlegende Inhalte) ergänzt und überarbeitet worden. Demnach sind die Einleitungen in ein Gewässer oder ins das Grundwasser unter folgenden Gesichtspunkten zu betrachten und darzustellen:


  • Kategorisierung der Flächen nach Trennerlass

  • Bewertung der stofflichen und hydrologischen Auswirkungen

  • Ergebnisse der Immissionsbetrachtung (BWK-M3 bzw. M7)

  • Maßnahmen aus den Steckbriefen 2016-2021 der EU-WRRL

  • Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung (Überflutung durch Starkregenereignisse)


Die erforderlichen Angaben werden im Abwasserbeseitigungskonzept, in einem Erläuterungsbericht ABK, in verschiedenen Tabellen und Übersichtsplänen dargestellt.


Der Erläuterungsbericht ABK ohne Anlagen und die Liste der geplanten Maßnahmen sind als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die umfangreichen planerischen Darstellungen und weitere Tabellen werden den Fraktionsvorsitzenden vorab digital zur Verfügung gestellt. Sie werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.


3. Maßnahmen


Alle Baumaßnahmen mit Kostenauswirkung für die Gemeinde müssen hier dargestellt werden.


3.1. Abwicklung der Maßnahmen aus der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2010 bis 2016


3.1.1. Ordnungsnummer E018.1, E141.1, E141.2 und E134.2 : Niederschlagswasserbeseitigung Berghausen-Hunsheim-Ohlhagen


Die Maßnahmen sind im Zusammenhang mit den Erlaubnissen zum Einleiten von Niederschlagswasser durchzuführen.

Entsprechend dem ABK 2010-2016 wurde in 2016 mit der Planung begonnen. Die Maßnahmen sollen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Ortsdurchfahrten Berghausen, Hunsheim und Ohlhagen in den Jahren 2017-2020 umgesetzt werden.



3.1.2. Ordnungsnummer E 073.1 :

Regenwasserkanal Stadion Eckenhagen


Für die Sanierung der Regenwasserkanalleitung im Bereich Stadion Eckenhagen ist entsprechend dem ABK 2010-2016 im Jahr 2016 mit der Planung begonnen worden. Die Maßnahme soll in 2017 umgesetzt werden.



3.1.3. Ordnungsnummer 99.3 :

Umbauten im Netz Teil V Denklingen-Brüchermühle


Für die Maßnahmen wurde mit der Planung begonnen. Die Maßnahmen sind jetzt differenziert mit den Ordnungsnummern 2.6.5 bis 2.6.10 und 2.9.1 bis 2.9.9 aufgeführt. Die bauliche Umsetzung ist in den Jahren 2017 bis 2019 geplant.



3.1.4. Ordnungsnummer 99.4 :

Kanalsanierung nach SüwVO Abw

Aufgrund der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw (ehemals SüwVKan)) wurden ca. 60 % der gemeindlichen Kanäle zum zweiten mal mit einer Kamera befahren. Aufgrund der Auswertung der TV-Untersuchungen wird kontinuierlich ein Sanierungsplan aufgestellt. Danach werden die Kanäle entsprechend den „Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen“ saniert. Alle Schäden an gemeindlichen Kanälen sind innerhalb von 10 Jahren zu sanieren.

Hierfür werden jährlich im Mittel 325.000,-€ eingeplant.



3.1.5. Ordnungsnummer E 237.1 :

Anpassen Regenklärbecken Wehnrath


Im Gewerbegebiet Wehnrath sind die vorhandenen Regenklärbecken des 1. bis 4. Bauabschnittes den rechtlichen und technischen Anforderungen anzupassen. Dazu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Voraussetzung hierzu sind noch umfangreiche Gewässernachweise um die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das eingeleitete Oberflächenwasser zu ermitteln. Die Durchführung der Gewässernachweise und das Stellen der wasserrechtlichen Anträge sind in der Ordnungsnummer 99.7 erfasst. Aufgrund einer Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises sind diese priorisiert. Die Maßnahmen an den Regenklärbecken sind in die Jahre 2019 bis 2021 verschoben worden.



3.2. Abwicklung neuer Maßnahmen aus der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2017 bis 2022


3.2.1. Ordnungsnummer 2.6.3 und 2.6.4 :

Fremdwassersanierungskonzept (FWSK) Denklingen Brüchermühle

Aufgrund einer Verfügung der Bezirksregierung Köln zum Netzplan der Kläranlage Brüchermühle wird ein Fremdwassersanierungskonzept aufgestellt. Die entsprechenden Messungen wurden im Jahr 2016 durchgeführt. Für die daraus resultierenden möglichen Sanierungsarbeiten werden in den Jahren 2018 bis 2022 1.190.000,- € eingeplant.


3.2.2. Ordnungsnummer 99.5 :

Bauliche Sanierung OD- Berghausen - Hunsheim - Ohlhagen

Im Zuge der Erneuerung der Landesstraße von Berghausen über Hunsheim bis Ohlhagen in den Jahren 2017 und 2018 sollen auch alle gemeindlichen Kanäle saniert werden.


3.2.3. Ordnungsnummer 99:6 .

Neubau von Grundstücksanschlussleitungen

Unter dieser Ordnungsnummer werden zusätzliche Grundstücksanschlussleitungen bei Neubauten aber auch der Neubau aufgrund der Sanierungsplanung mit 50.000,-€ jährlich finanziert

3.2.4. Ordnungsnummer 99.7 und 99.8 :

Wasserrechtsanträge nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Umsetzung der Auflagen der Genehmigungen

Für das Einleiten von Oberflächenwasser in ein Gewässer ist ein wasserrechtlicher Antrag nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz zu stellen.

Die Erlaubnisse sind zeitlich befristet.

In den nächsten 5 Jahren sind für 237 Einleitungsstellen neue Anträge zu stellen. In Abhängigkeit der Gewässer sind quantitative und qualitative Anforderungen zu erfüllen. Hierzu sind die Gewässer vorab zu untersuchen. Die Anträge sollen aufgrund einer mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmten Prioritätenliste in den Jahren 2017 bis 2020 bei der zuständigen Wasserbehörde gestellt werden. Für die bauliche Umsetzung möglicher Auflagen sind in den Jahren 2019 bis 2022 1.100.000,-€ eingeplant.

3.2.5. Ordnungsnummer 3.3.1

Erneuerung Ablauf RÜB Wickenbach

Für die Einleitungserlaubnis des Abflusses aus dem RÜB ist ein Kanal an eine neue Einleitungsstelle zu verlegen.

Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasserwerk empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2016 inklusive des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2017 bis 2022