Betreff
Straßenunterhaltungsprogramm in der Gemeinde Reichshof im Jahre 2017
Vorlage
2014/00270/
Aktenzeichen
III/66
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Grundsätzlich wird wie folgt verfahren:


  • Es werden außerörtliche Straßen saniert.

  • Handelt es sich bei den reparaturbedürftigen außerörtlichen Straßen um Stichwege, die lediglich der Erschließung einer Ortschaft dienen, wird diese nur saniert, wenn für den maroden innerörtlichen Bereich eine Beteiligung durch die Anlieger erfolgt.

  • Innerörtliche Gemeindestraßen werden nur in den Maßnahmenkatalog aufgenommen sofern sie in der Vergangenheit bereits mit Anliegerbeiträgen ausgebaut wurden.

Die Maßnahmen 1 bis 6 und 9 wurden entsprechend der Prioritätenliste 2016 (Beschluss im Rat vom 08.12.2015) teils in geänderter Reihenfolge in die Prioritätenliste 2017 übernommen.



Zu 2) Die Ausführung der Maßnahme des ersten Bauabschnittes in Hunsheim „Industriestr. / Auf dem Großstück“ erfolgt im Zusammenhang mit der Ortsdurchfahrt Hunsheim / Berghausen. Die Beauftragung und Ausführung der Maßnahme beginnt in diesem Jahr.


Zu 3) Die Straßensanierung der Verbindungstraße zwischen Schneppenberg und

Denklingen wird nach vorne gestuft, weil der Wasserleitungsbau für 2017 geplant ist.


Zu 4) Die Sanierung des innerörtlichen Dorner Weges ab der Kreuzung Postweg in Richtung der Grundschule Hunsheim wird im Zusammenhang mit der Sicherheit an Schulen saniert.


Zu 5) Die Maßnahme Schemmerhausen „Kiefernweg“wurde in der Priorität wegen ihres sanierungsbedürftigen Zustandes nach vorne gestuft.


Zu 7) Der 2.Bauabschnitt der außerörtlichen Straße zwischen dem Ortsausgang Drespe und Freckhausen wurde wegen seiner Fahrbahnbeschädigung in die Prioritätenliste aufgenommen. Im Jahr 2016 wurde bereits ein Teilbereich im Hocheinbau saniert.


Zu 8) Die außerörtliche Verbindungsstraße zwischen dem Ortsausgang Hamig und Wildbergerhütte (Hamert) wurde wegen ihrer starken Fahrbahnbeschädigungen in die Prioritätenliste aufgenommen.


Zu 9) Der Brückenbau in Lepperhof erfolgt erst nach 2017. Durch diese Verschiebung erfolgt auch die Straßensanierung Lepperhof erst mit Ausführung dieser Maßnahme.


Zu 10) Die außerörtliche Straße zwischen der Spicher Str. und der Ortschaft Hüngringhausen (Stadt Bergneustadt) wurde wegen ihres sehr maroden und sanierungsbedürftigen Zustandes in die Prioritätenliste aufgenommen. Die Maßnahme endet an der Grenze zwischen der Gemeinde Reichshof und der Stadt Bergneustadt.


Die in der Anlage 1aufgeführten Straßen sind aus der Gesamtheit der reparaturbedürftigen Straßen, die Straßen, die aus Sicht der Fachabteilung vordringlich im Jahr 2017 repariert werden müssen.


Das als Anlage 2 beigefügte Straßenunterhaltungsprogramm 2018 und Folgejahre ist alphabetisch aufgestellt. Die Liste wurde ergänzt.


Anlagen:


1) Straßenunterhaltungsprogramm 2017, Prioritätenliste

  1. Straßenunterhaltungsprogramm 2018 und Folgejahre


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Reichshof beschließt:

Das Straßenunterhaltungsprogramm 2017 wird entsprechend des als Anlage beigefügten

Prioritätenvorschlages der Verwaltung ausgeführt.