Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk unterliegt als Wirtschaftsbetrieb der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Diese lässt die Prüfung durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen. Die mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2015 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Elster & Dr. Dietrich, Reichshof – Odenspiel, hat die Prüfung durchgeführt und ihren Bericht erstellt. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.
Anlagen:
Bilanz 2015 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof,
Gewinn – und Verlustrechnung 2015 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof;
Anlagennachweis 2015 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof.
Der Betriebsausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt:
a) gemäß § 26
Eigenbetriebsverordnung die Feststellung des Jahresabschlusses
2015 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof. Die
Betriebsleitung schlägt vor, dass der Jahresüberschuss
in Höhe von 52.201,63 € wie folgt verwendet wird:
-
Jahresüberschuss
52.201,63 €
Abdeckung des Verlustvortrages
0,00 €
Eigenkapitalverzinsung
-19.650,00 €
Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen
32.551,63 €
b) Der Betriebsleitung wird
Entlastung erteilt.