Betreff
Erlass einer Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zimmerseifen
hier: Satzungsbeschluß
Vorlage
2014/00230/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2015 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zimmerseifen beschlossen. Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, dass eine erforderliche Erschließungs-Baulasteintragung für eine Nutzungsänderung der im rückwärtigen Bereich liegenden Nebenanlagen nicht erteilt wird. Daher soll in Absprache mit dem Antragsteller eine Klarstellungssatzung erlassen werden, die sich an dem Bestand der vorhandenen Gebäude orientiert.


Mit der Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 1 BauGB kann die Gemeinde "die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen" .


Durch Erlass der Satzung wird die Grenze im dargestellten Bereich von Zimmerseifen neu festgelegt und bestehende Nebenanlagen, die zur Zeit außerhalb der Satzung liegen, in diese einbezogen und planungsrechtlich abgesichert.


Die Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 1 BauGB ist städtebaulich erforderlich, um Zweifelsfragen über die Zugehörigkeit von Grundstücken oder Teilflächen dieser Grundstücke zum Innen- oder Außenbereich auszuräumen.


Die Satzung kann die Gemeinde ohne weiteres erlassen und in Kraft setzen, weil sie nur das festlegt, was bei einer richtigen Betrachtung der Grenzziehung zwischen Innen- und Außenbereich aufgrund der vorhandenen Bebauung ohnehin gilt.


Der Satzung kommt insoweit nur deklaratorische Bedeutung zu.


Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung gemäß § 7 Gemeindeordnung und § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 1 BauGB zu beschließen.


Anlagen:


1. Satzungsentwurf

2. Planzeichnung

3. Begründung


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt / der Rat beschließt den Erlass der Klarstellungssatzung nach § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und § 34 Abs. 4, Satz1, Ziffer 1 BauGB und legt die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zimmerseifen gemäß dem der Satzung beigefügten Lageplan neu fest und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren nach § 10 Abs. 3 BauGB durchzuführen.