Sachverhalt:
Vorbehaltlich des noch zu fassenden Beschlusses des Verwaltungsrats der Rheinischen Versorgungskassen am 07.06.2016 wurde der Hebesatz für die Risikoumlage für das Jahr 2015 auf 16,95 % festgesetzt. Auf dieser Basis erfolgt die Festsetzung der Umlagen für die Jahre 2015 und 2016.
Entsprechend dieser Festsetzung der Rheinischen Versorgungskassen beträgt der voraussichtliche Aufwand 423.654 € für das Jahr 2016.
Im Plan für das Haushaltsjahr 2016 wurden Mittel in Höhe von 430.000 € vorgemerkt.
Dies wäre auskömmlich gewesen.
Für
2015 jedoch führt diese Beitragserhöhung zu einer
Nachzahlung in Höhe von
52.471 €.
Somit ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 46.125 € für das laufende Jahr 2016.
Der
Gemeinderat stimmt dem derzeit zu erwartenden überplanmäßigen
Aufwand von
46.125 Euro bei der Kostenstelle 1040 „Rückstellung
Versorgungsempfänger“ nach § 83 Abs. 2
Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der
Haushaltssatzung 2016 zu.