Betreff
Überplanmäßige Auszahlung für Beschaffungen Unterkünfte Asylbewerber / Flüchtlinge
Vorlage
2014/00169/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


In diesem Jahr wurden der Gemeinde Reichshof fast 300 Asylbewerber zugewiesen. Die wöchentliche Zuweisung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes liegt mittlerweile bei 15 bis 20 Personen. Bis heute ist es gelungen, die erforderlichen Wohnungen anzumieten. Mit dem Steinberghaus wird das erste größere Wohnobjekt angemietet.

Die Flüchtlingssituation auf dem Balkan und im Nahen Osten lässt heute schon erahnen, dass weiterhin mit hohen Zuweisungen aus den  Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zu rechnen ist. Ob es aber gelingen wird im bisher bekannten Maße Wohnraum zu bekommen, ist zweifelhaft.

Daher muss für den Fall Vorsorge getroffen werden, dass Immobilien in Anspruch genommen und hergerichtet werden müssen, die aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht über entsprechende Sanitäreinrichtungen verfügen. Hierzu sollen zwei Sanitärcontainer gekauft werden, deren Stückpreis incl. der Anschlussarbeiten bei 25.000 Euro liegt.

In der Haushaltsplanung 2015 ist für Beschaffungen ÜWH Asylbewerber lediglich ein Ansatz von 1.500 Euro vorhanden.

Die Beschaffung der beiden Sanitärcontainer wurde am 19.10.2015 im Ältestenrat, anlässlich der Aussprache zur Flüchtlingsunterbringung, positiv gesehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung der derzeit absehbaren überplanmäßigen Auszahlung von 50.000 Euro beim Investitionsprojekt 5.000020.710.015 „Ersatzbeschaffung ÜWH Asylbewerber“ nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2015 zu.

 Der Rat genehmigt die og. Dringlichkeitsentscheidung.