Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk unterliegt als Wirtschaftsbetrieb der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Diese lässt die Prüfung durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen. Die mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2014 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Elster & Dr. Dietrich, Reichshof - Odenspiel, hat die Prüfung durchgeführt und ihren Bericht erstellt. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.
Anlagen:
· Bilanz 2014 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof,
· Gewinn- und Verlustrechnung 2014 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof,
· Anlagennachweis 2014 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof.
Der Betriebsausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt:
a) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof. Die Betriebsleitung schlägt vor, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 52.232,76 € wie folgt verwendet wird:
-
Jahresüberschuss
52.232,76 €
Abdeckung des Verlustvortrages
0,00 €
Eigenkapitalverzinsung
-19.650,00 €
Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen
32.582,76 €
b) Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.