Betreff
Gebührensatzung Notunterkünfte und Übergangsheime
Vorlage
2014/00153/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die angemieteten Wohnungen müssen in die Satzung aufgenommen werden, damit Beiträge erhoben werden können.

 

Sachverhalt zu § 1 III:

Um Verwaltungsaufwand zu sparen und Benutzungsgebühren rechtlich zu erheben, erfolgt die Bestimmung eines Gebäudes durch den Bürgermeister und nicht durch Beschluss des Rates.

 

Sachverhalt § 4 III:

Die zunehmende Anmietung privater Wohnungen zeigen, dass die Unterkunftskosten von 95,70€ nicht mehr kostendeckend sind. Die kalkulatorischen Mietkosten für nächstes Jahr betragen ca. 368.322,53 €. Dem gegenüber stehen Mieteinnahmen von 333.036,00€. Somit entsteht ein Fehlbetrag von 35.286,53 €. Rechnet man diesen Betrag auf die Asylbewerberanzahl und auf 12 Monate runter, ergibt sich ein monatliches Defizit von

10,15 €. Um dieses Defizit auszugleichen, müsste gem. §4 III  die Monatsgebühr pro qm von

3,30 € auf 4,40 € erhöht werden.


Anlagen:


XI. Nachtrag zur Satzung und Gebührensatzung über die Unterhaltung und Benutzung von Notunterkünften und Übergangswohnheimen in der Gemeinde Reichshof 11.03.1987

Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Haupt und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen. Der Rat beschließt.