Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Gemeindewerk Abwasserbeseitigung Reichshof unterliegt als Wirtschaftsbetrieb der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Diese lässt die Prüfung durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen. Die mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2013 des Abwasserwerkes der Gemeinde Reichshof beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weber & Thönes GmbH, Reichshof-Wildbergerhütte, hat die Prüfung durchgeführt und ihren Bericht erstellt. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.
Anlagen:
Bilanz 2013 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung,
Gewinn- und Verlustrechnung 2013 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung,
Anlagennachweis 2013 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung.
Beschlußvorschlag:
Der Betriebssausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt
a) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung. Die Betriebsleitung schlägt vor, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 81.485,74 € wie folgt verwendet wird:
-
Jahresüberschuss
81.485,74 €
Abdeckung des Verlustvortrages
0,00 €
Abführung Eigenkapitalverzinsung an die
Gemeinde
68.000,00 €
Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen
13.485,74 €
b) Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Leitbildbezug:
Der nach Abführung der Eigenkapitalverzinsung verbleibende Jahresüberschuss wird in die Gewinnrücklage eingestellt und dokumentiert das Leitbild des wirtschaftlichen Handelns des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung.