Betreff
Prüfung des Geschäftsjahres 2013 des Gemeindewasserwerkes Reichshof
Vorlage
2014/00052/
Aktenzeichen
I/81
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk unterliegt als Wirtschaftsbetrieb der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Diese lässt die Prüfung durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen. Die mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2013 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Elster & Dr. Dietrich, Reichshof - Odenspiel, hat die Prüfung durchgeführt und ihren Bericht erstellt. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.


Anlagen:

  • Bilanz 2013 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof,

  • Gewinn- und Verlustrechnung 2013 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof,

  • Anlagennachweis 2013 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof.

Beschlußvorschlag:


Der Betriebsausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt:


a) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof. Die Betriebsleitung schlägt vor, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 22.236,32 € wie folgt verwendet wird:

Jahresüberschuss

22.236,32 €

Abdeckung des Verlustvortrages

0,00 €

Eigenkapitalverzinsung

-19.650,00 €

Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen

2.586,32 €



b) Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt


Leitbildbezug:

Der nach Abführung der Eigenkapitalverzinsung verbleibende Jahresüberschuss wird in die Gewinnrücklage eingestellt und dokumentiert das Leitbild des wirtschaftlichen Handelns des Gemeindewasserwerkes.