Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 gemäß § 81 GO NRW
Vorlage
2014/00049/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Für das Gebiet der Gemeinde Reichshof bestehen Versorgungsnetze für die leitungsgebundene Versorgung der Einwohner mit Strom und Gas. Die Gemeinde hat für ihr Gebiet Konzessionsverträge abgeschlossen. Diese Konzessionsverträge sind im Bezug auf Strom am 21.10.2011 (RWE) und am 31.12.2013 (AggerEnergie) ausgelaufen bzw. der Konzessionsvertrag für Gas läuft am 21.12.2014 (AggerEnergie) aus.


Vor dem Hintergrund der sich auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes ergebenden Chancen hat die Gemeinde Reichshof gemeinsam mit der Gemeinde Morsbach, deren Konzessionsverträge in zeitlicher Nähe zur Gemeinde Reichshof auslaufen, im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit eine Vereinbarung dahingehend geschlossen, eine Beteiligung an den vorgenannten Netzen anzustreben.


Motivation der beteiligten Kommunen ist hierbei neben der Stärkung des infrastrukturpolitischen Einflusses im Bereich der Strom-, und als Option auch der Gasversorgung, auch die Verbesserung der jeweiligen kommunalen Einnahmesituation.


Zur Realisierung des gemeinsamen Projektes unter der Zielsetzung Sicherheit, Rendite und kommunaler Einfluss wurde in einem transparenten und nach sachlichen Kriterien ausgerichteten zweistufigen Verfahren zunächst in der ersten Stufe in einem europaweiten Vergabeverfahren mit anschließender Verhandlungsphase von den Kommunen Reichshof und Morsbach ein Strategischer Partner für ein Beteiligungsmodell gesucht.


Gleichzeitig wurden Angebote alternativer Projektgestaltungen, die in gleicher Weise die kommunalen Zielvorstellungen berücksichtigten und eine – ggf. auch nur mittelbare – Beteiligung am Netzvermögen für die Kommunen herbeiführt, ausdrücklich zugelassen.


In der Presseinformation von Anfang Juni 2014 wurde folgendes bekannt gegeben:

Die Gemeinden in Morsbach und Reichshof haben als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens „Strategische Partnerschaft für die Versorgungsnetze (Strom und Gas) Reichshof/Morsbach“ den Zuschlag auf das Angebot der AggerEnergie über eine weitergehende Beteiligung der Gemeinden Morsbach und Reichshof am Gemeinschaftsstadtwerk AggerEnergie erteilt.


Das Angebot der AggerEnergie hat in dem durchgeführten wettbewerblichen Bieterverfahrens, in dem sich die beteiligten Bieter an den Kriterien Rendite, Sicherheit und Einfluss zu orientieren hatten, dadurch überzeugt, dass es die größtmögliche Sicherheit bei der Refinanzierung des Projektes und eine optimalen Rendite bietet.


Die bisherige Beteiligung der Gemeinde Reichshof an der AggerEnergie erhöht sich von derzeit 0,5086 % auf 3,499 % ab dem 01.01.2015. Hierzu ist es erforderlich, das sich die Gemeinde Reichshof mit einer Kapitaleinlage von 5,814 Mio. Euro bei der AggerEnergie engagiert. Aus der Erhöhung der angestrebten Beteiligung ergibt sich erstmals im Jahr 2015 ein Zufluss im Haushalt -vor Refinanzierungskosten- von 380 T€.


Um die Finanzierung der Erhöhung der Beteiligung bei der AggerEnergie zum 01.01.2015 zu gewährleisten, müssen die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen noch im Haushaltsjahr 2014 geschaffen werden.


Diese angestrebte Erhöhung der Finanzbeteiligung war in den Beratungen zum rechtskräftigen Haushaltsplan 2014 noch nicht vorgesehen. Folglich handelt es sich um eine außerplanmäßige Investition. Gemäß § 81 II Ziffer 3 GO NRW hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte betragsmäßig erhebliche Investitionen geleistet werden sollen. Aus diesem Grund wird der Bürgermeister den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen einbringen.


Gemäß § 81 I GO NRW kann die Haushaltssatzung nur durch Nachtragssatzung geändert werden, die spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen ist. Für die Nachtragssatzung gelten die Vorschriften für die Haushaltssatzung entsprechend.


Nach der Einbringung des Entwurfes am 30.09.2014 ist gemäß § 80 GO NRW die öffentliche Bekanntgabe mit Nennung der Einsichtnahme und Einwendungsfrist vorgesehen. Anschließend muss die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss stattfinden, bevor in der Ratssitzung die 1. Nachtragssatzung verabschiedet werden kann. Auf die Vorberatung in den Fachausschüssen, abgeleitet aus § 4 II Satz 2 2. HS der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Reichshof vom 03.07.2014, wird verzichtet. Betroffen sind der Ausschuss für Tourismus und Kultur, der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss sowie der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss.


Die vom Rat beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen ist der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Frühestens einen Monat nach der Anzeige kann die 1. Nachtragshaushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht werden.


Als weitere Beratungsunterlage wird der Nachtragshaushaltsplan zu Beginn der Ratssitzung am 30.09.2014 zur Verfügung gestellt.


Die Haushaltsplanberatungen sind für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.10.2014 und die Beschlussfassung für die Sitzung des Gemeinderates am 04.11.2014 vorgesehen.


Beschlussvorschlag:


Auf die Vorberatung in den bestehenden Fachausschüssen, außer dem Haupt- und Finanzausschuss, wird gemäß der übertragenen Aufgaben nach der Zuständigkeitsordnung verzichtet.


Der Haupt- und Finanzausschuss berät zur Beschlussfassung des Gemeinderates / der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 vom 04.11.2014 mit Wirkung ab dem 01.01.2014.


Leitbildbezug:


Die im Leitbild formulierten Kernaussagen zu den einzelnen Handlungsfeldern können im Wesentlichen nur umgesetzten werden, wenn ein genehmigter Haushalt eine finanzielle Selbstbestimmtheit zulässt.