Betreff
Abfallwirtschaft der Gemeinde Reichshof
Vorlage
2014/00034/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 13.02.2006 hat die Gemeinde Reichshof die hoheitliche Aufgabe der Abfallentsorgung auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) übertragen.


Damit war verbunden, dass unmittelbar mit der Aufgabenübertragung die bis dahin erforderlichen personellen Ressourcen und das notwendige Detailwissen zur rechtssicheren Ausgestaltung der Abfallwirtschaft aufgegeben wurden.


Der BAV hat bis heute neben Reichshof auch die Abfallwirtschaft für die Kommunen Burscheid, Engelskirchen, Hückeswagen, Kürten und Leichlingen übernommen. Die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Effekte wirken sich positiv auf die Gebührensätze aus.


Der wirtschaftliche Aspekt war im Jahr 2005 der Grund für die Aufgabenübertragung auf den BAV, weil bereits damals der BAV durch die Betreuung der Gemeinde Engelskirchen und der Stadt Hückeswagen eine günstigere Kostenstruktur anbieten konnte.


Die kommunale Mitwirkungsmöglichkeit wurde mit der Aufgabenübertragung auf den BAV durch die Gründung eines Beirates gestärkt. In dem Beirat sind alle Ratsfraktionen und die fraktionslosen Ratsmitglieder vertreten.


Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem BAV wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie konnte erstmalig mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum 31.12.2010 gekündigt werden. Weitere ordentliche Kündigungen sind dann im Abstand von jeweils 5 Jahren möglich. Die nächste Kündigungsmöglichkeit besteht bis 31.12.2014 mit Wirkung zum 31.12.2015.


Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.


Anlagen:


Beschlussvorschlag:


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat / der Gemeinderat beschließt von der Möglichkeit der Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband keinen Gebrauch zu machen.


Leitbildbezug:


Die Arbeit von Rat und Verwaltung ist grundsätzlich am Wohl der Bürger orientiert, dabei ist auch auf das wirtschaftliche Handeln bei allen Entscheidungen zu achten.