Betreff
Neubau des Feuerwehrgerätehauses (FWGH) in Denklingen
Vorlage
2009/00504/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


In der Ratssitzung am 25.04.13, Vorlage-Nr. 2009/00446 wurde beschlossen, die BGW mit der Planung des Neubaus FWGH Denklingen zu beauftragen.

Die Planungen sind nun soweit abgeschlossen, so dass die in der v.g. Vorlage weiteren notwendigen Beschlüsse gefasst werden können. Im Rahmen der Erstellung Feuerwehrgerätehäuser Wehnrath durch die BGW sind diese Beschlüsse in gleicher Art bereits gefasst worden.



Bau des FWGH

Die BGW wird den Neubau nach dem gemeinsam mit der Feuerwehr erarbeiteten Raumkonzept durchführen. Mit dem Bau des FWGH soll im Frühjahr 2014 begonnen werden. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird dieses an die Gemeinde Reichshof für die Feuerwehr, Löschgruppe Denklingen, vermietet. Nach dem jetzigen Planungsstand wird alles in allem mit Projektkosten (inklusive Zufahrt) in Höhe von rd. 1.000.000 € gerechnet.



Grundstück / Erbbaurecht

Die Gemeinde Reichshof stellt der BGW GmbH das erforderliche Grundstück im Erbbaurecht zu einem symbolischen Erbbauzins in Höhe von 1 €/Jahr zur Verfügung. Es handelt sich um die auf dem beiliegenden Plan markierte Fläche Gemarkung Denklingen, Flur 16, Parzelle 626 (teilweise). Das Erbbaurecht soll an dieser Teilfläche bestellt werden und die entsprechende Beurkundung des Vertrages wird beauftragt. Die Vertragslaufzeit ist zunächst beschränkt auf 30 Jahre mit entsprechender Verlängerungsoption.



Bürgschaft der Gemeinde Reichshof

Die Gemeinde Reichshof wird für die erforderlichen Finanzierungsmittel der BGW GmbH eine selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu 900.000 € übernehmen. Diese Bürgschaft muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden und die Gemeinde wird beauftragt diese Genehmigung einzuholen. Dadurch erhält die BGW die Möglichkeit, günstige Kreditmittel zu Kommunalkreditkonditionen in Anspruch zu nehmen. Dies wirkt sich letztendlich auch auf die Miethöhe aus. Die Obergrenze für die etwa in Anspruch zu nehmenden Kreditmarktmittel richtet sich nach der Höhe der kalkulierten Baukosten, entsprechend der mit der Feuerwehr abgestimmten Planung.



Mietvertrag

Die BGW GmbH schließt mit der Gemeinde Reichshof/Feuerwehr einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren zuzüglich einer Verlängerungsoption.

Es wird eine kostendeckende Miete erhoben, zuzüglich eines Gewinnanteils, der sich im unteren Bereich dessen bewegt, was ein privater Dritter auch einkalkulieren müsste. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die Miete ca. 56.000 € pro Jahr betragen.

Weiter werden die Betriebskosten incl. Heizkosten auf den Mieter umgelegt, die auch im Rahmen der Betriebskostenverordnung (BetrK) erhoben werden.

Die Schönheitsreparaturen sind vom Mieter selber zu bewirken und eine Kleinreparaturklausel wird in den Vertrag aufgenommen.

Größere Instandhaltungsmaßnahmen werden vom Vermieter (BGW) übernommen.


Anlagen:


2 Lagepläne

Beschlussvorschlag:


Folgende Punkte werden beschlossen bzw. dem Rat zum Beschluss empfohlen:



1. Die Gemeinde Reichshof beauftragt die BGW mit dem Bau des FWGH Denklingen aufgrund des mit der Feuerwehr erarbeiteten Raumkonzeptes. Das FWGH soll nach einem mittleren Standard, die Fahrzeughalle nach einem einfacheren Standard errichtet werden.

2. Die Baukosten trägt die BGW.

3. Die Gemeinde Reichshof gewährt der BGW ein Erbbaurecht auf dem Grundstück mit einer Laufzeit von 30 Jahren.

4. Die Gemeinde Reichshof mietet das FWGH von der BGW für zunächst 30 Jahre.

5. Die Gemeinde Reichshof erteilt der BGW eine Ausfallbürgschaft zur Darlehnssicherung vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.




Leitbildbezug:


Die Bürger sollen sich in der Gemeinde Reichshof wohl und sicher fühlen. Dazu trägt der Bau des FWGH in großem Maße bei. So kann die Versorgung im Brandfall weiterhin in vollem Umfang geleistet werden.