Betreff
Sicherheit an Schulbushaltestellen
Vorlage
2009/00503/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Nach dem tragischen Unfall am 08.12.2011 in Reichshof-Feld, bei dem ein sechsjähriger Junge, der mit anderen Kindern an der Felder Straße auf den Schulbus wartete, tödlich verletzt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 13.12.2011 angekündigt, dass unter Beteiligung aller zuständigen Behörden die Sicherheit der Reichshofer Bushaltestellen überprüft werden soll.


Infolge dessen wurden nach der konzeptionellen Strategie, dass eine erfolgreiche Schulwegsicherung aus


  1. verkehrsregelnden Maßnahmen,

  2. baulichen Maßnahmen,

  3. Verkehrserziehung und

  4. Verkehrsüberwachung




besteht, alle 199 Schulbushaltestellen der Gemeinde Reichshof im Bezug auf ihren verkehrsrechtlichen Status hin und auf ihre baulichen Gegebenheiten bzw. Ausstattung hin bewertet.


Darüber hinaus - und dies wurde in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 24.06.2013 von der Verwaltung mitgeteilt - wurden trotz zweier Langzeiterkrankten und zweier Stellenneubesetzungen in der Schul- und Sportabteilung - was die Bearbeitungsdauer erklärt - weitere flankierende Maßnahmen zur Schulwegsicherung umgesetzt.


Hierbei handelt es sich um:

  • die Anschaffung und Verteilung von Warnwesten an die Grundschüler,

  • die Beklebung der Buswartehallen mit reflektierender Folie,

  • eine Elternbefragung zum Thema Schulwegsicherheit,

  • die polizeiliche Schulung von Schülerlotsen und

  • die verkehrliche Umgestaltung des Buswendeplatzes vor dem Schulzentrum Eckenhagen.



Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem mit dem Ziel, ein hohes Gefahrenpotential an einer Haltestelle mit einem hohen Punktewert darzustellen.


Die Punkteermittlung für jede Haltestelle erfolgt in drei Schritten.


  1. Die Bewertungskriterien werden zu erst in ihrer Bedeutung zueinander gewichtet:

  1. Bewertungskriterium:

  1. Gewichtungsfaktor:

  • Verkehrsbelastung PKW

  • 10 %

  • Verkehrsbelastung LKW

  • 10 %

  • Erlaubte Geschwindigkeit in km/h

12 %

  • Überquerungshilfe vorhanden ?

8 %

  • Entfernung zur nächsten Beleuchtung in Meter

5 %

  • Reflexbeklebung vorhanden ?

5 %

  • Aufstellfläche vorhanden ?

15%

  • Gehweg vorhanden ?

10%

  • Hochbord vorhanden ?

5 %

  • Anzahl der Schüler

20 %


  1. Für die genannten Bewertungskriterien wird die individuelle Punktzahl jedes einzelnen Kriteriums für jede einzelne Haltestelle ermittelt.

Die Punkteermittlung stellt sich im zweiten Schritt wie folgt dar:


Verkehrsbelastung PKW

Anzahl

0-300

301-1.000

1.001-3.000

3.001-5.000

5.001-8.000

> 8.000

Punkte

10

30

40

60

80

100


Verkehrsbelastung LKW

Anzahl

0-30

31-75

76-150

151-225

226-300

> 300

Punkte

10

30

40

60

80

100


Erlaubte Geschwindigkeit in km/h

Geschwindigkeit in km/h

< 50

70

100

Punkte

10

30

40




Überquerungshilfe

Überquerungshilfe vorhanden ?

Ja

Nein (außer Gemeindestraße)

Punkte

0

50


Beleuchtung

Entfernung in Meter

< 30

>30

Punkte

0

50


Reflexbeklebung

Umsetzung in Prozent

1000 %

50 %

0 %

Punkte

0

50

100


Aufstellfläche

Vorhanden ?

Ja

Nein

Punkte

0

100


Gehweg

Vorhanden ?

Ja

Nein

Punkte

0

50


Hochbord

Vorhanden ?

Ja

Nein

Punkte

0

50


Anzahl der Schüler

Anzahl

0 - 5

6 - 15

15 - 30

> 30

Punkte

10

30

60

100




  1. Die ermittelte Punktzahl je Bewertungskriterium wird im dritten Schritt mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und anschließend in einer Auflistung der Haltestellen, geordnet nach absteigender Punktezahl, dargestellt.

Die Auflistung ist als Anlage beigefügt.


Anlagen:


Beschlussvorschlag:


Der Haupt- und Finanzausschuss berät die in der beigefügten Auflistung dargestellte Sicherheitslage an den Schulbushaltestellen und beauftragt die Verwaltung zwanzig aus der Beratung hervorgehende Haltestellen die tatsächliche Umsetzbarkeit der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist am 21.11.2013 im BPVU-Ausschuss vorzustellen.


Der BPVU-Ausschuss beschließt als ersten Abschnitt der Schulwegsicherungsmaßnahme, die umsetzbaren Sicherheitsmaßnahmen an zehn Schulbushaltestellen, die in der Sitzung bestimmt werden, vorzunehmen und aus der Straßenunterhaltung (Produkt 1.54.01.01) zu finanzieren. Sollte jedoch eine oder mehrere der zehn noch zu bestimmten Haltestellen zukünftig durch noch zu beantragende Fördergelder qualitativ aufgewertet werden, so kann die Verwaltung Ersatz aus der weiteren Auflistung auswählen.


Leitbildbezug:


Unseren Bürgern steht ein durchgängiges Bildungsangebot zur Verfügung, das wir auch durch eine vorbildliche Ausstattung der Bildungseinrichtung erreichen wollen. Hierzu gehörten auch der Schülertransport und die damit verbundenen Begleitumstände.