Betreff
Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NW "Energiewende ohne Fracking"
Vorlage
2009/00498/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die als Anlage beigefügte Anregung verfolgt das Ziel, auf die Korbacher Resolution und auf die Unterschriftenaktion einer Online-Petition an den Bundestag und die Länderparlamente hinzuweisen. Des Weiteren wird eine entsprechende Positionierung zum Thema Fracking durch die Unterzeichnung der Online-Petition und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema gewünscht.


Es wird auf die Risiken der Fracking-Methode bei der Erdgasgewinnung für Mensch und Umwelt hingewiesen. Einzelheiten können dem Text der Anregung entnommen werden.


Gemäß § 24 Abs. 1 GO NW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat an einen Ausschuss übertragen.

Gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung ist die Erledigung von Anregungen und Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde Reichshof fallen auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Bezogen auf die Selbstverwaltungsaufgaben sind Aufgaben der Gemeinde alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Dies sind solche Angelegenheiten, die in der Gemeinde wurzeln oder einen ortspezifischen Bezug zu ihr haben. Auf die von den Petenten angesprochenen Risiken durch die Fracking-Methode für Mensch und Umwelt wird in der Anregung nur allgemein eingegangen. Ein spezifischer Bezug zur Gemeinde Reichshof wird an keiner Stelle hergestellt. Entsprechende konkret geplante Projekte auf dem Gebiet der Gemeinde Reichshof gibt es ebenfalls nicht. Und da es sich beim Thema „Energiewende ohne Fracking“ des Weiteren weder um eine Pflichtaufgabe noch um eine Auftragsahngelegenheit handelt, ist der Aufgabenbereich der Gemeinde Reichshof vorliegend nicht berührt. Aufgrund des fehlenden Bezuges zum Aufgabenbereich der Gemeinde ist die Eingabe aus Sicht der Verwaltung als unzulässig im Sinne von § 24 GO anzusehen.


Nach gängiger Rechtsprechung ist der Bürgermeister jedoch verpflichtet, Eingaben auch dann in die Tagesordnung aufzunehmen, wenn in dem Antrag die gemeindlichen Zuständigkeiten nicht angesprochen werden.


Da sich die Petenten mit ihrer Anregung an eine Vielzahl von Städten und Gemeinden gerichtet haben, hat der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund eine Empfehlung zum Umgang mit der Eingabe herausgegeben. Es wird empfohlen, den formalen Weg einzuhalten, die Eingabe dem zuständigen Ausschuss vorzulegen und den Petenten zu bescheiden.


Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen, sich jedoch an einer Unterschriftenaktion nicht zu beteiligen.

Die Unterstützung der Unterschriftenaktion der Online-Petition ist jedem persönlich natürlich freigestellt.



Anlagen:

Eingabe „Energiewende ohne Fracking“ der Herren Dr. Volker Thiele und Prof. Dr. Erhard Mohr, Mülheim a. d. R.

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Anregung „Energiewende ohne Fracking“ zur Kenntnis.


Leitbildbezug:

Die Anregung thematisiert die Auswirkungen der Fracking-Methode auf Mensch und Umwelt. Aufgrund des fehlenden Bezuges zum Aufgabenbereich der Gemeinde kann auch kein konkreter Bezug zum Leitbild hergestellt werden.